Totes Kind im Gartenteich: Drei Monate Haft auf Bewährung für Kita-Chefin

0

SINZIG. Nach dem Ertrinken eines Kleinkindes 2017 hat das Amtsgericht Sinzig im Kreis Ahrweiler am Freitag eine Kita-Chefin zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Es befand die Frau der «fahrlässigen Tötung durch Unterlassung» für schuldig, teilte Gerichtsdirektor Michael Mayer mit. Die Verteidigung hatte einen Freispruch und die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro, also 2400 Euro gefordert. Die Eltern des Opfers verlangten als Nebenkläger über ihre Anwälte einen Schuldspruch mit einer Strafe im Ermessen des Gerichts.

Der verunglückte dreijährige Junge hatte im Mai 2017 unbemerkt den Turnraum des Kindergartens «Regenbogen» in Bad Breisig verlassen. Er fiel in einen benachbarten privaten Gartenteich. Das Kind wurde nach wenigen Minuten ohne Bewusstsein gefunden und wiederbelebt, starb später aber im Krankenhaus.

Der Prozess begann am 7. November. Etliche Zeugen wurden gehört. Das Gericht nahm die Kita bei einer Ortsbegehung in Augenschein. Die Kindergartenchefin schilderte den Todesfall aus ihrer Sicht. Mit ihrer dreimonatigen Bewährungsstrafe gilt sie gerade noch als nicht vorbestraft. Laut Gerichtsdirektor Mayer gibt es auch kein Berufsverbot – die Kita-Leiterin könne weiterarbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anfang 2019 hatte das Amtsgericht Sinzig zunächst entschieden, es liege kein hinreichender Tatverdacht gegen die Frau vor. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Eltern als Nebenkläger erfolgreich Beschwerde ein: Das Landgericht Koblenz ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen hinreichenden Tatverdachts zu.

Vorheriger ArtikelEinbruch in Kurfürst-Balduin-Realschule Trier
Nächster ArtikelHIER FEIERT TRIER – Die Partys am FREITAG

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.