Angriff auf Linienrichter: Kein Widerspruch gegen das Urteil

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EDENKOBEN. Nach einer Attacke auf einen Linienrichter bei einem Amateur-Fußballspiel in Rheinland-Pfalz liegt dem Südwestdeutschen Fußballverband kein Widerspruch gegen das Urteil vor.

Das teilte die Dach-Organisation mit Sitz in Edenkoben am Donnerstag mit – eine Woche nach dem Richterspruch, der damit rechtskräftig wäre.

Der Verband hatte einen Spieler des Verbandsligisten TuS Rüssingen in der vergangenen Woche für zwei Jahre gesperrt, weil dieser am 20. November einem Linienrichter ins Gesicht geschlagen hatte. Der Verein wurde zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt und ist bis 2022 aus dem Verbandspokal ausgeschlossen. Das abgebrochene Spiel wurde mit 2:0 für den SV Alemannia Waldalgesheim gewertet.

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