Glühwein mit Genuss: Weniger Beanstandungen auf Weihnachtsmärkten

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Die Lebensmittelüberwachung beanstandet auf den rheinland-pfälzischen Weihnachtsmärkten weniger Glühwein als noch vor einigen Jahren. Dazu haben moderne Zapfanlagen beigetragen, wie das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

«Der Wein wird in einem Durchlauferhitzer aus Edelstahl punktgenau erwärmt – Geschmack und Alkohol gehen bei dieser Methode nicht verloren, weil der Wein nicht in einem offenen Topf bei zu großer Hitze vor sich hin kocht», sagt LUA-Sprecherin Kerstin Stiefel.

Auch mit Metallrückständen sei es vorbei. «Früher gab es häufiger das Problem, dass Kupfer oder Aluminium im Glühwein nachweisbar war, weil der Glühwein in entsprechenden Töpfen warmgehalten wurde», erläutert Stiefel. «Die Säuren im Glühwein können geringe Mengen der Metalle lösen.»

Auch in dieser Saison werde das LUA 30 bis 40 Glühweine untersuchen – von Weihnachtsmärkten sowie aus dem Einzelhandel und von Kellereien. Geprüft werden laut der Sprecherin Kennzeichnung und Zusammensetzung der Heißgetränke sowie Geruch, Geschmack und Aussehen.

Glühwein verliere Qualität, wenn er zu lange auf über 80 Grad erhitzt werde. «Die typische Gewürznote geht dann verloren und der Alkohol verflüchtigt sich», sagt Stiefel. Dann schmecke der Glühwein fade.

Der Alkoholgehalt müsse laut Gesetz zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent betragen. Das Heißgetränk darf laut der Sprecherin entweder nur aus Rot- oder aus Weißwein hergestellt sein – Mischungen seien unzulässig. Die Angabe «Winzerglühwein» dürfe nur verwendet werden, wenn die Trauben von den Rebflächen des Betriebes stammten und bei ihm das Heißgetränk hergestellt worden sei. Die Rebsorte dürfe angegeben werden, wenn der Wein zu 100 Prozent aus ihr bestehe.

Für Kontrolleure gebe es wenig Genuss: Sie müssten Glühwein kalt verkosten, um Nuancen von Grundwein und Gewürzen besser zu schmecken.

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