KARLSRUHE. Gespannter Blick nach Karlsruhe: Dort wird der Bundesgerichtshof (BGH) heute nach der Todesfahrt eines Freigängers in Hessen über die Revision zweier JVA-Beamter gegen ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung entscheiden.
Die beiden hatten einem Häftling, der sich vorher schon mehrfach ohne Führerschein ans Steuer gesetzt hatte und deswegen auch verurteilt worden war, Freigang gewährt. Eine Beamtin tat dies in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im rheinland-pfälzischen Wittlich, der zweite Angeklagte gewährte den offenen Vollzug später in der JVA Diez in Rheinland-Pfalz, wohin der Betroffene mittlerweile verlegt worden war.
Während eines Freigangs in Diez im Januar 2015 setzte sich der Häftling ans Steuer, unterwegs war er mit einem gestohlenen Kennzeichen. Auf der Flucht vor der Polizei lenkte er sein Auto auf einer Bundesstraße nahe dem hessischen Limburg auf die Gegenspur und rammte den Wagen einer jungen Frau, die bei dem Unfall starb.
Der geisterfahrende Häftling wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Limburger Landgericht befand die zwei JVA-Beamten im vergangenen Jahr der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte sie zu jeweils neun Monaten auf Bewährung. Vor dem BGH forderten nun sowohl die Verteidiger als auch die Bundesanwaltschaft die Aufhebung der Urteile.
Die BGH-Entscheidung könnte sich auf den Strafvollzug insgesamt auswirken. Das Mainzer Justizministerium hatte nach der Limburger Gerichtsentscheidung berichtet, dass die Gewährung von offenem Vollzug anschließend deutlich zurückgegangen war, weil JVA-Mitarbeiter Angst vor möglicher Strafverfolgung hätten.