Mordurteil abgemildert: Tod einer Seniorin – Keine besondere Schwere der Schuld

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LANDAU. Das Landgericht Landau hat das Mordurteil gegen einen 25-Jährigen abgemildert. Wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte, stellten die Richter in einem erneuten Revisionsprozess die besondere Schwere der Schuld nicht mehr fest.

Damit werde eine Entlassung nach 15 Jahren wahrscheinlicher. Der Mann war wegen Mordes an einer 86 Jahre alten Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über das Thema berichtet.

Bereits in zwei Prozessen hatte das Landgericht Landau die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Jedoch war das Urteil beide Mal vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wieder an das Landgericht zurückverwiesen worden, nachdem der 25-Jährige in Revision gegangen war.

Der Mann soll nach Auffassung der Landauer Richter im Mai 2016 mit zwei bereits verurteilten Komplizen die 86-jährige Seniorin in ihrem Haus im Landauer Stadtteil Mörlheim beraubt sowie geschlagen und getreten haben. Bei der Tat war die Frau so schwer verletzt worden, dass sie starb.

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