Ehemann beim “Dealen“ unterstützt: Urteilsverkündung gegen 34-Jährige

0
Das Landgericht in Trier

Im Strafverfahren gegen eine 34-jährige Frau, hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier am heutigen Tag ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet:

Die Angeklagte ist schuldig der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Im Übrigen wird sie freigesprochen. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt ist.

Der 34-Jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Mai 2016 bis zum 18. November 2018 ihren Ehemann S. bei dessen Tätigkeit als Drogenhändler in der Region Trier unterstützt zu haben. Bei Gelegenheiten soll die Angeklagte in den Niederlanden nach Absprache mit ihrem Ehemann an den Kurier O. insgesamt Amphetamin übergeben haben, dass nach Trier transportiert und dort im Auftrag des Ehemanns der Angeklagten durch die gesondert verfolgte W. gewinnbringend weiterverkauft worden sein soll.

Vorheriger ArtikelAutofahrer erfasst Jungen(6) und lässt ihn verletzt liegen
Nächster ArtikelErfolgreiche Fahndung der Bundespolizei: 23-Jähriger im Stadtgebiet Trier verhaftet

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.