Im Strafverfahren gegen eine 34-jährige Frau, hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier am heutigen Tag ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet:
Die Angeklagte ist schuldig der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Im Übrigen wird sie freigesprochen. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt ist.
Der 34-Jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Mai 2016 bis zum 18. November 2018 ihren Ehemann S. bei dessen Tätigkeit als Drogenhändler in der Region Trier unterstützt zu haben. Bei Gelegenheiten soll die Angeklagte in den Niederlanden nach Absprache mit ihrem Ehemann an den Kurier O. insgesamt Amphetamin übergeben haben, dass nach Trier transportiert und dort im Auftrag des Ehemanns der Angeklagten durch die gesondert verfolgte W. gewinnbringend weiterverkauft worden sein soll.