Landtag bringt neues Verfassungsschutzgesetz auf den Weg

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Symbolbild; Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz erhält nach zwei Jahrzehnten eine neue gesetzliche Grundlage.

Bei der ersten Beratung im Landtag in Mainz deutete auch die CDU-Fraktion ihre Zustimmung an. Die CDU-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), Marlies Kohnle-Gros, sprach von einer «guten Arbeitsgrundlage mit der sich die Ausschüsse intensiv beschäftigen können». AfD-Fraktionschef Uwe Junge lehnte den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung hingegen ab. Er wandte sich unter anderem dagegen, dass der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz weiter als Abteilung im Innenministerium geführt werden soll.

Die Neufassung des Gesetzes ermöglicht den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, künftig Bestandsdaten in der Telekommunikation abzufragen und Zugriff auf die Aufnahmen von Videokameras im öffentlichen Raum zu erhalten. Der Bundesgesetzgebung folgend wird auch der Einsatz verdeckter Mitarbeiter geregelt. Änderungen sind bei der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgesehen. PKK-Mitglieder können künftig Sachverständige zu bestimmten Fachfragen beauftragen, eine Geschäftsstelle soll für effizientere Arbeit sorgen. Neu vorgesehen ist die Möglichkeit der PKK, Vorgänge öffentlich zu bewerten, was für mehr Transparenz sorgen soll.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) sprach von einem «sehr diffizilen Gesetz, das ja eingreift, im Zweifelsfall eingreifen muss in Rechte der Bürger». Die Aufstellung im Ministerium habe bisher dafür gesorgt, «dass unser Verfassungsschutz nie ein Eigenleben negativer Art entwickelt hat». Der Gesetzesentwurf wird nun zunächst im Innen- und Rechtsausschuss beraten, ehe der Landtag ein zweites Mal darüber diskutiert und schließlich abstimmt.

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