TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen 43-Jährigen wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagt in der Zeit vom 01.08.2018 bis 25.03.2019 in Wittlich mit Heroin und Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben hatte.
Desweiteren wurden bei dem Angeklagten bei Wohnungsdurchsuchungen Heroin und Kokain in größeren Mengen gefunden. Der 43-jährige Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und befand sich seit dem 25.03.2019 in Untersuchungshaft.