Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag

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Foto: dpa-Archiv

BAD KREUZNACH/KOBLENZ. Keine klingelnde Kassen am siebten Tag der Woche: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den verkaufsoffenen Sonntag an diesem Wochenende in Bad Kreuznach verboten.

Damit hat die Gewerkschaft Verdi ein Eilverfahren gegen diese Kommune gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz teilte am Mittwoch seinen Beschluss vom Vortag mit.

Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz sind pro Jahr und Stadt höchstens vier verkaufsoffene Sonntage mit maximal fünf Stunden nach 11.00 Uhr vorgesehen. Die Termine legen die Kommunen fest. Etliche Feiertage sind dabei tabu.

Laut OVG braucht jede Ladenöffnung am Sonntag zudem einen besonderen Anlass, eine das öffentliche Bild prägende Veranstaltung, die alleine schon mehr Besucher anzieht. Nur in ihrem «räumlichen Umfeld» dürfen dann Geschäfte öffnen.

Davon ausgehend stünde nach Ansicht der OVG-Richter eine Ladenöffnung in Bad Kreuznach anlässlich des dortigen «Herbstmarktes» am 27. Oktober nicht im Einklang mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz.

Verdi erklärte: «Nach den Urteilen der letzten Jahre ist es nun endlich an der Zeit, dass die Kommunalverwaltungen das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz ernst nehmen.» Auch die Kirchen sehen Shopping am Sonntag kritisch.

Boomender Internethandel, weniger Ladenumsätze: Der Handelsverband Rheinland-Pfalz bedauerte vor diesem Hintergrund kürzlich, dass die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage wegen der engen rechtlichen Grenzen wohl leicht rückläufig sei.

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