Trier: Neue Zugverbindungen zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg

0

TRIER/LUXEMBURG. Zehntausende Menschen pendeln täglich zwischen der Region Trier und dem Großherzogtum Luxemburg. Für sie gibt es bald mehr Reiseangebote. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember werde eine neue grenzüberschreitende Zugverbindung eingeführt, teilte das rheinland-pfälzische Verkehrsministeriums mit. Die Regionalbahn werde über den Hauptbahnhof Trier nach Luxemburg rollen.

Auch in die Gegenrichtung gibt es Neuerungen im Fahrplan. Reisende können ab Dezember zwischen 6 Uhr und 20 Uhr einmal pro Stunde in einen Zug von Luxemburg nach Wittlich steigen, wie das Verkehrsministerium des Großherzogtums mitteilte. Die Linie halte an allen Stationen zwischen den Städten und verkehre von montags bis samstags.

Ein anderes Verkehrsprojekt wird noch wesentlich länger dauern: die Reaktivierung der sogenannten Westtrasse Trier. Bislang verkehren auf der Strecke nur Güterzüge. Personenzüge könnten nach aktuellem Planungsstand dem rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium zufolge ab Herbst 2024 wieder rollen. Die neuen Linien sollen dann beispielsweise Wittlich, Schweich und Trier mit Luxemburg verbinden. «Die Reaktivierung der Weststrecke ist ein Großprojekt und befindet sich aktuell im Planfeststellungsverfahren.» Nicht nur die Schieneninfrastruktur müsse fit gemacht werden. Geplant sei auch der Neubau von mehreren Bahnstationen in Trier.

Luxemburg ist ein Pendlerland. An Werktagen kommen über 200 000 Menschen aus Deutschland, Frankreich und Belgien zur Arbeit ins Großherzogtum. Allein aus der Region Trier seien es 21 000 Menschen jeden Tag, teilte der Landesbetrieb Mobilität in Koblenz mit.

Vorheriger ArtikelMutter und Tochter verletzen sich bei Verkehrsunfall in Gerolstein schwer
Nächster Artikel7711 Fälle von Schwarzfahren in Bussen und Bahnen 2018

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.