ZWEIBRÜCKEN. Ein Richter ist als Angeklagter in einem Prozess in Zweibrücken vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in vier Fällen in Kaiserslautern Bewährungsauflagen eigenmächtig gestrichen zu haben. Er begründete dies mit Arbeitsüberlastung durch Personalmangel.
Das Landgericht habe zwar einen Rechtsverstoß durch «sachfremde Erwägungen» des Beschuldigten gesehen, sagte eine Justizsprecherin am Freitag. Es könne aber keinen solch elementaren Verstoß erkennen, der eine Verurteilung rechtfertige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Anklagebehörde kündigte Berufung an. Sie hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.