Polizeigewalt in Prüm? Staatsanwaltschaft ermittelt nach brisanten Filmaufnahmen! (inkl. Video-Link)

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Mutmaßliche Polizeigewalt in Prüm.

Wie die Staatsanwaltschaft Trier am heutigen Mittwoch mitteilt, hat diese ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten der Bundespolizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet.

Ihr ist am heutigen Tag von der Bundespolizeiinspektion Trier ein Video übergeben worden, dass die Festnahme eines Mannes durch Beamte der Bundespolizei in der Nacht vom 08. auf den 09.09., kurz nach Mitternacht, auf dem Hahnplatz in Prüm zeigt. Auf dem Video ist zu sehen, dass einer der Beamten dem Festgenommenen mehrere Schläge mit einem Gegenstand und Tritte versetzte, nachdem dieser aus dem Fahrzeug herausgezogen worden war.

Dieses Video wurde von einem Trierer Medium auf Youtube hochgeladen:
(Der Herausgeber gibt an, dieses anonym erhalten zu haben)

Der Festnahme vorausgegangen war eine Verfolgungsfahrt. Ein PKW mit französischem Kennzeichen hatte sich einer Kontrolle der Bundespolizei auf der Autobahn A60 in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze entzogen. Die Beamten nahmen mit 2 Fahrzeugen die Verfolgung auf. Nach einer längeren Verfolgungsfahrt, bei der es zu hohen Geschwindigkeiten und mehrfach zu gefährlichen Fahrmanövern des flüchtenden Fahrzeugs kam, gelang es ihnen, das Fahrzeug auf dem Hahnplatz in Prüm zu stoppen. Hierbei kollidierte das Fluchtfahrzeug mit einem der Dienstfahrzeuge. Die Beamten nahmen die drei Insassen des Fahrzeugs vorläufig fest. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs wurden mehrere Behältnisse mit kleineren Mengen Betäubungsmitteln gefunden. Gegen die Insassen des flüchtenden Fahrzeugs, drei französische Staatsangehörige im Alter von 22 bis 26 Jahren, ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen verschiedener Verkehrsdelikte eingeleitet worden. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt.

Das Video von der Festnahme war der Polizei in Prüm anonym übermittelt worden. Sein Urheber ist bislang nicht bekannt.

Die Ermittlungen zum genauen Hergang der Festnahme, im Rahmen derer es auch zu einer Widerstandsleistung des Festgenommenen gekommen sein soll, stehen noch am Anfang und dauern an.

Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm unter der Telefonnummer 06551/9420 zu melden.

Rechtlicher Hinweis:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn konkrete Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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8 Kommentare

  1. Gut gemacht, endlich mal ein Polizist der durchgreift.
    In dem Heimatland der Täter, Frankreich, sind die Polizisten nicht so zimperlich wie hier!

  2. Das war ja anscheinend die Bundespolizei, keine Landespolizei.
    Das dem Beamten der Geduldsfaden reißt, kann ich menschlich schon verstehen, warum man das gut finden muss, wenn jemand getreten wird, weiß ich jetzt auch nicht.
    Fußtritte und Schläge gegen jemand am Boden liegenden haben wenig Präventionswirkung.

    • ich habe damals 1983 die theoretisch beste Prüfung bei der RP Polizei, in Wittlich geschrieben auch die sportliche Leistung erfüllte ich locker, ich wollte Polizeibeamter werden, Später in Mainz habe ich das natürlich geschafft das Finale, aber wegen Rot/ Grün – Sehschwäche wurde ich, es half alles nichts negativ selektiert. Heute bin ich froh, ich wäre diesem PhsychoSTRESS nicht gewachsen. Rechte, Linke, Antifa, Flüchtlinge, Clans, kriminelle Aktivisten das gab es zu Kohls Zeiten so nicht nicht. Ich wäre dem heute absolut nicht gewachsen. Trotzdem bin ich Beamter geworden, ich sehe es so….in Zeiten wo Secure -Leute, schwarz gekleidet im Jugendamt als Türsteher gebraucht werden ( es ist Fakt und die sind da, von Öffnungszeit bis Schliessung) solange sehe ich diese traurig an, spreche sie gerne positiv an.

  3. Wegen unserer Politik hat sich in vielen körperlich arbeitenden Deutschen so einiges an Aggressionen angestaut, nicht nur bei den Polizisten. Bin gespannt, wie der Bürokratismus mit vorliegendem Fall umgeht. Mir sowieso unverständlich, wie man unter heutiger deutscher Steuer- und Abgabenlast noch sich verlieben, Eltern werden und dadurch leibeigener Körpersklave der Bürokraten werden will.

  4. Das Verhalten des Polizeibeamten, der während seiner Ausbildung immer und immer wieder für eskalierende Situationen trainiert wird, ist grundsätzlich nicht zu entschuldigen.
    Nach den vorliegenden Informationen ergibt sich jedoch folgende Situation:
    Das Polizeifahrzeug wurde von dem Pkw des flüchtigen Fahrzeugführers seitlich gerammt, wodurch beide Polizeibeamten auch leicht verletzt wurden. Durch die Verfolgungsfahrt ist bereits zuvor eine sehr hohe Adrenalinausschüttung erfolgt, die durch die Verletzung nun in extreme Werte steigt. Unter dieser psychischen Anspannung soll eine vorläufige Festnahme erfolgen. Der flüchtige Fahrzeugführer, der durch Drogenein- oder -nachwirkung und die durch die Fluchtfahrt sowie deren durch Unfall abruptes Ende ebenfalls psychisch extrem angespannt ist und dadurch seine Steuerungsfähigkeit nicht mehr unter Kontrolle hat, beleidigte, drohte, wehrte sich, spuckte … möglicherweise bei der phyisischen Festnahme.
    Beim Polizeibeamten führt in dieser Stresssituation der dadurch nun exorbitantante zusätzliche Adrenalinschub zu einem biochemisch verursachten Kontrollverlust über seine Beherrschung, wodurch es zu einer Affekthandlung wie in dem Video kommen kann.
    Jeder wird sagen: „Das darf bei einem Polizeibeamten aber nicht passieren. Der hat doch zigmal solche Situationen trainiert“. Die Verfolgungsfahrt erstreckte sich über ca. 25 km (Entfernung Steinebrück bis Prüm Innenstadt), bei einer angenommenen Durchschnittsgeschwindigkeit von 120 km/h also mindestens 12 Minuten.
    Ob das „Ausrasten“ in einem Zustand der Schuldunfähigkeit im Sinne des StGB (ausgelöst durch biochemische nicht selbst steuerbare psychosomatische Wirkung, ähnlich der enthemmenden Einwirkung bei bewusst konsumierten Drogen oder Alkohol) erfolgte, ist der Beweisaufnahme bzw. Beweiswürdigung im Strafverfahren vorbehalten und kann möglicherweise durch ein forensisches Gutachten oder auch durch eine mit Probanden durchzuführende Studie aufgeklärt werden.
    So schlimm wie das was auf der Videosequenz (bei Youtube selbst übrigens durch Alterseinschränkung nicht frei zugänglich aufrufbar) für d. Betrachter/in auch aussehen mag und zu einer eigenen Meinungsbildung führt, so sollte jede/r doch ein bissl Informationen über die Sachzusammenhänge haben, bevor er sich über das Verhalten des Polizeibeamten äußert.

  5. Und dabei war es nicht einmal ein SUV Fahrer, aber vielleicht ein Dieselfahrer mit Euro 5.
    Spaß beiseite, ein wenig härtere Herangehensweise ist nachvollziehbar aber Nachtreten wenn festgesetzt geht gar nicht.

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