Überfall auf Wittlicher Schmuckgeschäft – Freispruch für den Angeklagten!

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Foto: Patrick Seeger/dpa Archiv

TRIER/WITTLICH. Das Landgericht Trier hat einen 41-jährigen Mann, der wegen räuberischer Erpressung vor Gericht stand, am gestrigen Tag frei gesprochen.

Dem 41-jährigen Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 25.01.2017 in Wittlich ein Schmuckgeschäft betreten zu haben und die anwesende Zeugin N. unter Vorhalt einer Schusswaffe aufgefordert zu haben, ihm den Inhalt der Ladenkasse auszuhändigen.

Unmittelbar darauf sollen die Zeuginnen R. und L. dazugekommen sein. Der Angeklagte soll seine Waffe auf die Zeugin R. gerichtet und diese aufgefordert haben, die Kasse zu öffnen.

Da dem Angeklagten das Öffnen der Kasse offensichtlich nicht schnell genug erfolgt sein soll, soll der Angeklagte die Zeugin aufgefordert haben: „Mach die Kasse auf, ich erschieße dich!“ Sodann soll er versucht haben, seine Waffe, die er weiterhin auf die Zeugin gerichtet haben soll durchzuladen.

Es soll jedoch kein Schuss gelöst haben. Der Angeklagte soll der Zeugin ein weiteres Mal gedroht haben, dass er sie erschießen werde, wenn sie die Kasse nicht öffne. Der Angeklagte soll mit der gesamten Kasse, in der sich 650 € Bargeld befunden haben sollen, das Geschäft verlassen haben.

Das Gericht sah für die Vorwürfe keine ausreichende Beweislast.

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6 Kommentare

    • 1. Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das kann sich noch ändern.
      2. Liegt der Freispruch auch an den DNA-Spuren an der Kleidung, die der Täter getragen haben soll. Da waren Spuren anderer Personen dran.
      3. War die Hauptzeugin nicht beim Überfall anwesend, sondern will den Angeklagten nur auf einem unscharfen Foto an der Kleidung erkannt haben.
      4. Weder am Handy des Angeklagten noch an der Kasse wurden verwertbare Spuren gefunden.
      — Warten wir ab, ob neue Hinweise auftauchen. Der Angeklagte hat jedenfalls auch so nichts zu lachen, da er vorbestraft ist und die Vorwürfe nicht vom Tisch sind.

  1. Wenn das nur 3 Zeugen bestätigen reicht es nicht, sagt der Richter???
    Vielleicht hätten die Bedrohten dem Kerl ins Knie schießen sollen, das hätte einen gewissen Wiedererkennungswert und damit auf jeden Fall eine gute Beweislast gehabt.

  2. Leute, vielleicht versucht ihr mal den Fall nachzuvollziehen. Die Zeuginnen haben jemanden gesehen, aber wohlmöglich trug er eine Maske oder sonst was. Es scheint ja ein Problem bei der Identifizierung zu geben. Dann ist es nicht erwiesen, dass der Angeklagte auch der Täter ist. Der Verdacht einer Person nach dem Blick auf ein Fahndungsfoto, DNA Spur nicht verwertbar – sieht mir eher danach aus, dass die Staatsanwaltschaft mehr Beweise hätte hervorbringen müssen.
    Der Rechtsstaat beschützt keine Täter, er schützt VERDÄCHTIGE, das ist ein Unterschied. Oder würdet ihr gerne ins Gefängnis gehen, nur weil drei Personen euch einer Straftat bezichtigen und behaupten, sie hätten euch erkannt, obwohl der Täter maskiert war?

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