Streit um Bedarf von Schwerbehindertem: Neue Runde?

Wer trägt die Kosten für die Betreuung eines schwerbehinderten Mannes? Und sollte sie rund um die Uhr stattfinden? Ja, meint das Sozialgericht in Mainz und spricht ihm mehr Geld zu. Dem Mann geht das nicht weit genug.

1
Markus Igel (M) nimmt an einer Demonstration teil, bei der die Übernahme von Pflegekosten für ihn eingefordert wird. Foto: Change.org/dpa-Archiv

MAINZ. Das Saarland muss einem an Armen und Beinen gelähmten Mann aus Bad Kreuznach für die kommenden acht Monate ein persönliches Budget von 11 921 Euro je Monat zur Verfügung stellen. Im Anschluss sollen 10 821 Euro gezahlt werden, entschied das Sozialgericht Mainz am Mittwoch. Außerdem müsse das Land die bisher angefallenen und noch ausstehenden Kosten für Pflegekräfte erstatten, sagte der Präsident des Sozialgerichts, Stephan Gutzler, in seinem Urteil.

Der Kläger Markus Igel und sein Anwalt zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. Man werde voraussichtlich Berufung einlegen, erklärte Rechtsanwalt Oliver Tolmein. Seinem Mandanten sei zwar mehr zugesprochen worden als das Saarland ihm bisher zugebilligt hatte, auf längere Sicht sei es jedoch weniger als bereits in diversen Eilverfahren entschieden wurde. Er sei zwar müde, sagte Igel, «aber ich finde es trotzdem wichtig, dass wir solche Prozesse führen.»

Der 31-jährige Kläger muss rund um die Uhr betreut werden und beschäftigt daher als Arbeitgeber mehrere Assistenzkräfte sowie eine Fallmanagerin. Über die Kosten dafür gab es in der Vergangenheit immer wieder Streit, der bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ging. «Mein Ziel ist es, ein ganz normales Leben zu führen, ich kann kein kleines Unternehmen nur zur Verwaltung der Hilfskräfte führen», erklärte der Kläger Markus Igel vor Gericht.

Bedingt durch seine Behinderung könne er schlecht mit Zahlen umgehen, sagte Igel. Eine Fallmanagerin helfe daher bei Lohnabrechnungen oder Dienstplänen und führe Vorgespräche mit potenziellen Pflegekräften. Chef sei jedoch er. «Ich bin nicht völlig gaga», sagte der Kläger. Ein Teil ihrer Unterstützung sei auch darauf ausgerichtet, dass Igel eines Tages weniger Hilfe benötige, sagte die Fallmanagerin als Zeugin. Davon war das Gericht jedoch nicht überzeugt.

Markus Igel leidet unter einer frühkindlichen Hirnschädigung. Das beklagte Saarland hat dem Mann – der inzwischen im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach wohnt – vor rund fünf Jahren einen Betrag in Höhe von monatlich rund 7350 Euro für die notwendige 24-stündige Betreuung bewilligt, wie das Sozialgericht in Mainz mitteilte. Dies reicht nach Ansicht des Klägers aber nicht aus. Sein Anwalt beantragte daher während des Verfahrens, Igel künftig ein monatliches persönliches Budget von bis zu 15 600 Euro zur Verfügung zu stellen.

Das Bundesland hatte unter anderem argumentiert, dass es dem Kläger zuzumuten sei, von zwei festangestellten bei ihm wohnenden Pflegekräften betreut zu werden.

Das Sozialgericht Mainz und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatten in einem von dem Kläger angestrebten einstweiligen Rechtsschutzverfahren die vorläufige Bewilligung höherer Leistungen zunächst abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung des Landessozialgerichts aber aufgehoben. Daraufhin verpflichtete dies das Saarland, dem Kläger vorläufig – bis zum Ende des Verfahrens – weitere 5400 Euro pro Monat zu bezahlen.

In einem weiteren Verfahren ging es vor dem Sozialgericht am Mittwoch um die Zuständigkeit des Kostenträgers und um die Frage, wie hoch Einkünfte des Klägers anzurechnen seien. Dieses Verfahren wurde am Vormittag vertagt. Igel soll nun weitere Kostennachweise einreichen.

Vorheriger ArtikelWartendes Fahrzeug übersehen – Zwei Schwerverletzte
Nächster ArtikelWundervolle Aussichten – Sommer pur mit Temperaturen um die 30 Grad

1 Kommentar

  1. Wenn man sieht wie anderen Leuten alles in den Arsch geschoben wird, welche sich nicht scheuen alles von unserem Sozialsystem zu verlangen und wie selbigen alles hinterhergeworfen wird, finde ich dem Mann steht das Maximale zu oder wer würde mit ihm tauschen wollen. Es ist so oder so ein beschissenes Leben, dann soll er es sich wenigstens so angenehm wie möglich machen.
    Die anderen Leute fangen bei Politikern an, die sich selbst Diätenerhöhungen ohne Ende genehmigen und die Taschen vollschaufeln und hören bei Leuten auf, die in unsere Sozialsysteme eindringen und dann hier auf unsere Kosten leben ohne jegliche Skrupel zu haben, weil man hier im Winter nur die Heizung aufdrehen muss, damits warm wird, oder wie die arabischen Clanmitglieder aus Berlin sagen: Hier gibts Geld für nix.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.