Aufwandsentschädigung bei der Feuerwehr stößt auf Skepsis

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Foto: Freiwillige Feuerwehr Hillesheim

RLP. Der Mitgliederschwund bereitet viele freiwilligen Feuerwehren Sorgen. Die Gemeinde Budenheim zahlt ihren Ehrenamtlichen Prämien und hat damit Erfolg. Doch Feuerwehrverband, Ministerium und Städtetag sind skeptisch.

Ein Jahr nach Einführung von Prämien für freiwillige Feuerwehrleute zieht die Gemeinde Budenheim eine positive Bilanz. «Das kommt bei den Feuerwehrleuten natürlich gut an», sagt der Budenheimer Bürgermeister Stephan Hinz (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. In den vergangenen zwölf Monaten sei die kleine Wehr der verbandsfreien Gemeinde bei Mainz um «eine gute Handvoll» Mitglieder gewachsen. Zurzeit gehören der Wehr der Gemeinde 38 ehrenamtliche Mitglieder an. Im Jahr müssen sie rund 120 Mal zu Einsätzen raus.

Seit 1. August vergangenen Jahres erhalten aktive Mitglieder von der Gemeinde Budenheim 50 Euro Aufwandsentschädigung im Monat. Zudem werden über ein Punktesystem Prämien vergeben – etwa für Einsätze und Fortbildungen. Insgesamt halte die Kommune in ihrem Haushalt 10 000 Euro für diese Leistungen vor, sagt Hinz.

Die gezahlten Aufwandsentschädigungen und Prämien seien zunächst als «Dankeschön» und Wertschätzung der geleisteten Arbeit zu verstehen, erklärt der Bürgermeister. Sie seien aber auch als Motivation gedacht, sich bei der Feuerwehr zu engagieren. «Überall wird händeringend nach Nachwuchs gesucht», weiß Hinz.

Vor zehn Jahren hatten die Freiwilligen Feuerwehren im Land noch gut 60 000 Mitglieder. Heute sind es nur noch rund 50 000. Könnte das Budenheimer Modell also landesweit Schule machen?

«Es ist gut, dass die Gemeinden begreifen, dass sie etwas tun müssen, die Frage ist nur wie», sagt der Geschäftsführer des Feuerwehrverbandes Michael Klein. Auch andere Kommunen in Rheinland-Pfalz zahlen ihren freiwilligen Feuerwehrleuten nach Verbands-Angaben Aufwandsentschädigungen. «Aber es muss eine Struktur geben», bemängelt Klein.

Bislang gibt es bei solchen Zahlungen deutliche Unterschiede. Mal gibt es Zahlungen nach geleisteten Stunden oder Einsätzen, mal pauschale Beträge pro Monat oder Prämien. Der Feuerwehrverband sieht das Land und die kommunalen Spitzenverbände in der Pflicht, etwas gegen den «Wildwuchs» zu tun.

Die Entscheidung, ob Gemeinden überhaupt solche freiwilligen Leistungen zahlen, sei Teil der kommunalen Selbstverwaltung, heißt es im Innenministerium. Es sei aber abzuwägen, ob durch solche Zahlungen mitunter Konflikte innerhalb der Wehren geschaffen werden, sagt eine Ministeriumssprecherin. «Nach unserer Ansicht ist es elementar, die Ehrenamtlichkeit der Institution «Freiwillige Feuerwehr» unbedingt beizubehalten.»

Der Geschäftsführende Direktor des Städtetags Rheinland-Pfalz, Fabian Kirsch, sieht das ähnlich und betont, das Ehrenamt sei das Rückgrat der Feuerwehren im Land. «Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sehe ich aus grundsätzlichen Erwägungen kritisch», sagt Kirsch. Feuerwehr sei immer auch Hilfe zur Selbsthilfe, Engagement für das eigene Haus, die Familie und die Umgebung.

Aufwandsentschädigungen bei der freiwilligen Feuerwehr seien dann richtig, wenn jemand regelmäßig zu Leistungen herangezogen werde wie der Wartung von Atemschutzgeräten oder Hausmeisterdiensten im Gerätehaus. «Solche Leistungen können aber auch von hauptamtlichen Kräften der freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Dies wird in vielen Wehren auch schon praktiziert», erklärt Kirsch.

Grundlage dafür ist die sogenannte Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes, mit der Kommunen die Möglichkeit haben, Führungskräfte und bestimmte Funktionsträger der Wehren für ihre geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu zahlen – etwa gestaffelt nach Funktionen wie Wehrführer, Ausbilder oder Gerätewart.

Dem Feuerwehrverband geht es um eine einheitliche Regelung von Maßnahmen, die allen Feuerwehrleuten zugutekommen soll. Dazu schlägt der Verband in einem Zukunftspapier etwa die Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum oder einen vergünstigten Eintritt in Schwimmbäder und Bibliotheken vor. Auch das Verbinden von Ehrungen – etwa dem 25. Dienstjubiläum – mit einer finanziellen Anerkennung durch das Land sei denkbar, sagt Klein. In Hessen werde dies bereits praktiziert.

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