Nach Urteil: Polizei in Rheinland-Pfalz verwendet Blitzer nicht

Das Blitzer-Urteil aus dem Saarland sorgt für Aufsehen. Die Polizei in Rheinland-Pfalz arbeitet nicht mit dem Gerätetyp. Die dortigen Verfassungsrichter müssen sich nun mit einem anderen Blitzapparat auseinandersetzen - Grund auch hier eine Verfassungsbeschwerde.

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ/SAARBRÜCKEN. Das in einem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes bemängelte Verkehrs-Blitzgerät wird von der rheinland-pfälzischen Polizei nicht verwendet. Das teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage am Mittwoch mit.

Unklar war zunächst noch, ob das Gerät vom Typ Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik bei Kommunen im Einsatz ist. Nach ersten Informationen kommt der Blitzer diesen Typs beispielsweise auch nicht bei städtischen Geschwindigkeits-Messungen in Trier zum Einsatz.

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken hatte am Dienstag entschieden, dass Fotos von dem Blitzgerät in einem Bußgeldverfahren nicht verwendbar sind, weil gewisse Daten nicht gespeichert werden. Damit feierte ein Fahrer einen juristischen Erfolg, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden war und sich dagegen gewehrt hatte. Der Verfassungsgerichtshof hatte nach einer Verfassungsbeschwerde des Mannes Sachverständige angehört und entschieden, dass die von dem Gerät gespeicherten Daten «keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses» erlauben. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.

Im Saarland gibt es von dem Gerät nach Angaben des dortigen Innenministeriums rund 30 Exemplare. Es hat eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die Behörde sieht nun aber keinen neuen Kontrollbedarf. Die Prüfung des Traffistar S 350 habe ergeben, dass alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts erfüllt seien, teilte die PTB in Braunschweig mit. «Gegenteilige Hinweise liegen nicht vor, sodass für die PTB kein Handlungsbedarf besteht.»

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2 Kommentare

  1. Na sauber. Verfassungsgerichtshof sagt nach Sachverständigengutachten, Messungen von dem Gerät nicht verwertbar, PTB Braunschweig meint: Kratzt uns nicht. Das zeigt mir mal wieder deutlich, was unsere Behörden für eine Rechtsauffassung haben. Und dann wundert man sich über Bürger die nicht im Interesse der „Volksparteien“ wählen.

  2. Wir haben in RLP so gut wie keine festinstallierten Blitzer und somit da fast keinen Handlungsbedarf. Im Saarland ist das anders. Die Moral in Trier ist beim Autofahren deutlich besser geworden seit die Stadt das Blitzen übernommen hat. Jetzt gilt es mal den Kampffahrradfahrern den Garaus zu machen. Hier herrscht Sodom und Gomorra, Anarchie ohne Ende. Das Verkehrssystem Triers kollabiert fast zu Stosszeiten und ich fordere mehr Einbahnstrassen in zweispuriger Form, wie es in anderen Großstädten üblich ist.

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