SAARBRÜCKEN. Fotos von Temposündern aus bestimmten Blitzergeräten des Herstellers Jenoptik mit Sitz in Jena hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für nicht verwertbar erklärt. Damit feierte ein Fahrer, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel erwischt worden und eigentlich 100 Euro zahlen sollte, einen juristischen Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof hob mit seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf.
Zudem kündigten die Verfassungsrichter in Saarbrücken an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte ebenfalls zu korrigieren. Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil den Angaben zufolge aber keine bindende Wirkung. Bei dem Messgerät handelt es sich nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs um das Jenoptik-Modell Traffistar S 350. Dem Innenministerium in Saarbrücken zufolge gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen.
Im Kern hatte der betroffene Fahrer, der im saarländischen Friedrichsthal geblitzt worden war, moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere. Es sei ihm daher nicht möglich, Messfehler aufzuzeigen. Der Fahrer beantragte im Bußgeldverfahren, ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Das taten den Angaben zufolge weder das Amts-, noch das Oberlandesgericht – sehr wohl aber nach der Verfassungsbeschwerde der Verfassungsgerichtshof.
Angehört wurden von ihm Experten der Uni des Saarlandes, der PTB sowie ein Verkehrssachverständiger. Anschließend kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die derzeit von dem Gerät gespeicherten Daten «keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses» erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne größeren Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.
Ein Betroffener müsse die Möglichkeit haben, die «Validität» der standardisierten Messung zu prüfen, urteilten die Verfassungsrichter. Und zwar auch dann, wenn er zunächst keinen auf der Hand liegenden Einwand vorbringen könne.
Typisch, im Saarland sind die Messgeräte bzw. deren Ergebnisse nicht rechtens, im großen Rest der Republik kann mit dem Schrott aber weiter rechtskräftig geblitzt werden.
Kann doch irgendwie nicht sein das hier jedes Bundesland mit anderem Maßstab misst.
Ach doch, wir sind ja in Deutschland.
ich will mein Geld zurück und gebe im Austausch die Punkte ab .
Ob diese Messgeräte allen technischen masstäben entsprechen und zuverlässige Messergebnisse liefern , interessiert leider niemand . Sie dienen auch nicht der Verkehrserziehung und Unfall Prävention sondern nur der Geldbeschaffung der klammen Kassen . Musterbeispiel dafür ist Trier . Würde mich mal interessieren ob diese Geräte dort auch eingesetzt werden ?
Trier bleibt eins der größten Armenhäuser der Republik “ siehe TV
kein Wunder dass hier schon bei der allerkleinsten Tempoüberschreitung zur Kasse gebeten wird.
„Ein Betroffener müsse die Möglichkeit haben, die «Validität» der standardisierten Messung zu prüfen, urteilten die Verfassungsrichter. Und zwar auch dann, wenn er zunächst keinen auf der Hand liegenden Einwand vorbringen könne.“ Hier in Trier absolut nicht möglich, teilweise noch nicht mal nachvollziehbar wo der Blitzer überhaupt stand. Ausser du hast viel Zeit und Geld.
Zum Glück gibt es da so eine kleine App fürs Smartphone, die „Staus“, „Unfälle“ und sonstige „Allgemeine Gefahrenstellen“ anzeigt. Mit einer fast 100%igen Trefferquote *smile