Die Mischung macht’s: In Trier berät ein Gericht über erlaubte Inhaltsstoffe von Weinschorle

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Symbolbild

Da sieht man wieder, wo Steuergelder sinnvoll investiert werden, mag der ein oder andere jetzt denken. Dabei ist das Thema gar nicht so unbedeutend, denn manche Weinkellerei trickst gerne mit Inhaltsstoffen wie Zucker und Zitronensäure. Das ist nach einer Einschätzung von Verbraucherschutzbehörden aus Trier aber nicht zulässig: Kauft der Verbraucher ein Getränk mit dem Namen „Weinschorle“, soll er sich darauf verlassen können, dass ausschließlich Wein und Mineralwasser mit Kohlensäure enthalten sind.

Nun muss ein Gericht darüber entscheiden, ob als „Weinschorle“ titulierte Getränke im Supermarkt oder in der Wirtschaft in Zukunft vom Markt genommen werden sollen. Es ist auch möglich, dass sich nach einem entsprechenden Urteil des Trierer Gerichts lediglich der Name des alkoholhaltigen Getränks ändert, denkbar wäre etwa eine Bezeichnung wie „Cocktail“.

Champagner: Eine Region in Frankreich, die nach Luxus und Lebensfreude klingt

Hören wir „Champagner“, denken wir automatisch an einen hochwertigen Perlwein und verbinden diese wohlklingende Produktbezeichnung mit Luxus und ausschweifenden Celebrity-Partys in exklusiven Etablissements. Der Schaumwein wird ausschließlich aus Weintrauben gekeltert, die in der Champagne, einem Wein-Anbaugebiet in Frankreich, gezüchtet werden. Schon früh haben sich pfiffige Winzer den Namen patentieren lassen. Es ist also nicht möglich, jeden Sekt oder Schaumwein einfach „Champagner“ zu nennen und als solchen im Handel anzubieten.

In Deutschland schreibt das Lebensmittelrecht vor, dass alle übrigen Perlweine, welche nicht aus der Region Champagne in Frankreich stammen, als Sekt zu bezeichnen sind. In Österreich sagt man zu durch Flaschengärung entstandenen Schaumwein „Hauersekt“, die Italiener nennen dieses Getränk „Spumante“, in der Sowjetunion war früher der Begriff „Schampanskoje“ geläufig; heutzutage sagen viele Russen und Ukrainer allerdings eher „Igristoje“ zu dem alkoholischen Getränk. In manchen Teilen Deutschlands ist die Bezeichnung „Winzersekt“ geläufig, wenn alle Prozesse der Sekt-Produktion von demselben Winzerbetrieb oder in einem gleichbleibenden Weinerzeuger-Verbund hergestellt werden.

Den hohen Preis verdankt Champagner nicht zuletzt der streng kontrollierten Beschränkung im Trauben-Ertrag. Dadurch, dass die verwendeten Weintrauben nicht im Übermaß angebaut werden, erhält Champagner einen edlen und wertvollen Charakter. In der High Society gehört es einfach dazu, bei feucht-fröhlichen Feiern Unmengen des teuren Sekts aus Frankreich zu trinken. Ob sich dadurch ein geschmacklicher Vorteil gegenüber anderen Schaumweinen bietet, bleibt jedem selbst auszuprobieren. Champagner schmeckt eher herb-säuerlich.

Markenrecht und Billiganbieter aus Asien im Internet

Viele Hersteller lassen sich Ihr Logo oder einzelne Produkte patentieren, so wird ein exklusiver Status gewährleistet. Wer ein ähnliches Produkt verkaufen möchte, muss hohe Lizenzgebühren an das Unternehmen bezahlen. Ein Verkauf solcher „nachgemachten“ Artikel ist dann meist nicht mehr lukrativ, so dass Eigenschaften und Aussehen abgeändert werden müssen, nicht immer stellt dies qualitative Einbußen dar.

Auf der Seite dein-produktvergleich.de können verschiedene Waren von unterschiedlichen Herstellern miteinander verglichen werden. Häufig haben bei Internetverkäufen die Zwischenhändler ganz unterschiedliche Konditionen, so dass es durchaus möglich ist, einen originalen Markenartikel über das Internet günstiger einzukaufen. Am meisten spart der Einkäufer bei Handelspartnern, welche selbst kein eigenes Zwischenlager betreiben. Auch am Personal lassen sich große Anteile der Gesamtkosten einsparen. Wer bei online Einkäufen die Augen offen hält, kann nach einigem Suchen ein echtes Schnäppchen-Angebot finden.

Vorsicht bei gefälschten Waren aus Asien! Werden Markenpullover zu einem Drittel des Originalpreises angeboten oder Kinderspielzeug ohne Firmenaufdruck verkauft, lassen Sie lieber die Finger von derlei, vermeintlich günstigen, Geschäften. Die Verarbeitung entspricht nicht der des eigentlichen Produkts, in Plastikspielzeug können giftige Stoffe enthalten sein, die in Deutschland und Europa verboten sind. Besonders gewiefte Händler aus Asien gehen bei der Einfuhr in die EU einen Umweg über das benachbarte Ausland: Die Niederlande, Schweiz, Italien, Frankreich und Großbritannien sind beliebte Zwischenstationen, um nicht EU-konforme Waren einzuschleusen.

Was ist sonst noch los in Trier

Am Donnerstag, den 04. Juli 2019, findet eine Fahrradtour zu beliebten Trierer Ausflugszielen statt. Initiator Käthler, der Inhaber einer Marketing-Agentur in Trier, lädt Interessierte auf eine E-Bike-Tour zu seinen Lieblingsplätzen in Trier ein. Bei dieser Gelegenheit, und den anregenden Gesprächen mit persönlichen Ansichten des Unternehmers zu seiner Heimat Trier, können Sie sich eine leckere Weinschorle schmecken lassen und in Trier mit seiner idyllischen Landschaft abends die Seele baumeln lassen. Die Tickets für die Veranstaltung kosten 12,50 Euro und sind über die Touristeninformation erhältlich. Vor Ort wird es am Donnerstag leider keinen Kartenverkauf geben, bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um ein Ticket.

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