TRIER. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Trier kontrollierte in der Nacht zum Montag im Stadtgebiet einen 30-jährigen Mann. Nachdem dieser sich nicht ausweisen konnte, stellten die Beamten bei der Durchsuchung eine totalgefälschte französische Identitätskarte fest.
Zur Klärung seiner Identität sowie des Verdachts der unerlaubten Einreise / des Aufenthalts und der Urkundenfälschung verbrachten sie den Mann zur Dienststelle. Dort förderten seine Fingerabdrücke sogleich seine wahre Identität hervor. Das Amtsgericht Trier suchte den Mann mit Haftbefehl wegen eines besonders schweren Diebstahls. Des Weiteren bestand eine polizeiliche Verfügung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund des Verdachts eines besonders schweren Diebstahls.
Da der 30-Jährige im letzten Jahr dieser Anordnung nicht nachkam, war ein Zwangsgeld in Höhe von 270 EUR verfügt worden. Gemäß Auskunft im Ausländerzentralregister war die Person seit Juni 2018 nach unbekannt verzogen. Das erhobene Zwangsgeld wurde von dem Mann auf der Dienststelle entrichtet, ersparte ihm aber nicht die Vorführung beim Amtsgericht Trier. Dort erhob die Staatsanwaltschaft Trier eine Sicherheitsleistung in Höhe seiner Barschaft von rund 2000 EUR. Im Anschluss wurde die Person in die JVA Trier eingeliefert.