Rheinland-Pfalz: Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

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MAINZ/NÜRNBERG. In Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger gesunken. 2018 wurden insgesamt rund 38 700 gezählt und damit etwa 500 weniger als im Jahr zuvor, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in Nürnberg mitteilte.

Die sogenannte Sanktionsquote lag weiter bei rund drei Prozent. Sie gibt an, bei wie vielen Menschen pro Monat die Leistungen gekürzt werden. Über 73 Prozent der Sanktionen beruhten auf Meldeversäumnissen. Das kann etwa meinen, dass jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt.

Mehr als 90 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bleiben indes von Strafen unberührt. Das Sozialgesetzbuch II schreibt die Sanktionen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden.

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