Bundespolizei Trier vollstreckt Haftbefehle

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TRIER/HAHN. Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses in den frühen Abendstunden wurde im Stadtgebiet Trier ein 29-jähriger Rumäne festgestellt. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Diebstahls vor.

Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 797 Euro konnte er bezahlen, entging somit einer Haftstrafe und setze anschließend seine Reise fort.

Am Dienstagmorgen wurde ein 47-jähriger Kroate am Flughafen Hahn bei der Ausreisekontrolle nach Tuzla/Bosnien-Herzegowina festgenommen. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen Diebstahls. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er die 40-tägige Haft abwenden und ausreisen.

Nur kurze Zeit später wurde im Rahmen der Einreisekontrolle aus Skopje/Mazedonien am Flughafen Hahn eine 36-jährige Deutsche vorstellig. Gegen sie lag ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg vor. Das Amtsgericht Würzburg hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung wegen Betrugs gegen sie ausgesprochen.

Aufgrund der Nichteinhaltung der Zahlung einer Geldauflage und dem Haftgrund Flucht – sie hatte sich ins Ausland abgesetzt – wurde nunmehr Sicherungshaft angeordnet. Nach Vorführung beim zuständigen Amtsgericht Würzburg und der dort geleisteten Zahlung der Restschuld wurde der Haftbefehl aufgehoben und die junge Frau auf freiem Fuß belassen.

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