Auf der rechten Spur – Raser überholt Polizei mit Tempo 200 km/h !

18
Symbolbild - Illegales Autorennen
Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Mit Tempo 200 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer ist ein 30 Jahre alter Autofahrer bei Koblenz erwischt worden.

Pech für den Raser: Er hatte auf der Bundesstraße 9 ausgerechnet ein Zivilfahrzeug der Polizei rechtswidrig rechts überholt und dabei stark aufs Gaspedal getreten, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.

Die Polizei stellte eine Anzeige, nach Angaben eines Sprechers muss der Mann wohl seinen Führerschein abgeben.

Vorheriger ArtikelVerkehrsunternehmen: Hohe Schäden durch Schwarzfahrer
Nächster Artikel5 Tote – Tabakreste im Müll sorgten für das Todes-Drama!

18 Kommentare

  1. Die Strafen für Raser sind viel zu niedrig, hier gehört der Führerschein weg und das Auto beschlagnahmt, in der Schweiz wäre dieses Rasen schon ein Straftatbestand für den man in den Knast geht.

    • Den Raser mit vorgehaltener Pistole zwingen sein eigenes Auto mit einem Vorschlaghammer zu zerstören, anschliessend seinen Führerschein durch einen Reisswolf drehen und ihn zwingen die Schnipsel zu essen, anschliessend mit dem Unterkörper in die Erde eingraben und ihn dann, analog zur Methode der Steinigung im Iran, mit gebrauchten Winterreifen bewerfen bis nix mehr rausschaut.

  2. Komisch , hier wird wegen einer zu schnellen Fahrt Folterung etc verlangt , aber Einbrecher etc darf man nicht mal auf die Fresse hauen weil …. achja ..Deutschland

    • Wer´s nicht versteht …
      Peter und Wendi haben ihre Beiträge nicht als Ironie gekennzeichnet, werter jottpee.
      Und ´nem Einbrecher in die Fr… hauen darf man sehr wohl im Rahmen der Notwehr nach dem StGB.
      (Ok, was der 68er Richter dann entscheidet .. aber lassen wir das hier!)

  3. Man sollte mal drüber nachdenken bei den Führerschein Erwerb eine 5 Jährlich Prope mit nicht mehr als 40-50 PS einzuführen! Und wehr 2 mal beim Rasen erwischt wird darf nur noch Autos mit 40 Ps fahren und das 15 Jahre Mindestens als Minimum Strafe!

      • Frau jottpee, achten sie bitte mal auf den SCHWACHSINN was sie Kommentieren. Vor allem im letzten Jahr 2018. Muss das wirklich so weiter geh`n.
        Ich würde sagen 2 Kommentare von Ihnen im Jahr reichen völlig aus. Aber diese Kommentare jeweils nur mit Ja oder Nein Kommentieren.
        Danke im Voraus?

        Karl S.

    • Auch auff Prope sollte man für dehn ein ohder Anteren eine Rächtschreip-Prühfung einführen, befor Ingo Hund einen Beitrag schreiben darf.

      • Heutzutage dürfen viele Arbeitnehmer bis 67 schuften und kriegen doch nur eine Mindestrente, Revolution gibt es aber keine, welch ein Fortschritt.

  4. Na wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen, natürlich sollte im obigen Fall die Fahrtauglichkeit hinterfragt werden, aber Bestrafung sollte immer Verhältnismäßig zur Tat sein. Dem Spassvogel drohen mal 3 Monate Fahrverbot + Bussgeld, ich denke das ist ihm eine Lehre. Letzlich sind die meisten durch ihre Arbeit an den Führerschein gebunden.

    • Och es gibt bestimmt genügend Länder, in denen dann auch das Auto weg ist. Auf ein zusätzliches Bussgeld könnte man dann meinetwegen verzichten.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.