KOBLENZ. Mit Tempo 200 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer ist ein 30 Jahre alter Autofahrer bei Koblenz erwischt worden.
Pech für den Raser: Er hatte auf der Bundesstraße 9 ausgerechnet ein Zivilfahrzeug der Polizei rechtswidrig rechts überholt und dabei stark aufs Gaspedal getreten, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.
Die Polizei stellte eine Anzeige, nach Angaben eines Sprechers muss der Mann wohl seinen Führerschein abgeben.
Die Strafen für Raser sind viel zu niedrig, hier gehört der Führerschein weg und das Auto beschlagnahmt, in der Schweiz wäre dieses Rasen schon ein Straftatbestand für den man in den Knast geht.
Unbedingt auch das Auto einkassieren und nochmal den Wert des Autos als Bussgeld obendrauf.
Den Raser mit vorgehaltener Pistole zwingen sein eigenes Auto mit einem Vorschlaghammer zu zerstören, anschliessend seinen Führerschein durch einen Reisswolf drehen und ihn zwingen die Schnipsel zu essen, anschliessend mit dem Unterkörper in die Erde eingraben und ihn dann, analog zur Methode der Steinigung im Iran, mit gebrauchten Winterreifen bewerfen bis nix mehr rausschaut.
Du bist aber brutal.
Und dann zusätzlich auch noch an den Pranger, und zwar geteert und gefedert.
Glawste!
Komisch , hier wird wegen einer zu schnellen Fahrt Folterung etc verlangt , aber Einbrecher etc darf man nicht mal auf die Fresse hauen weil …. achja ..Deutschland
Wer´s nicht versteht …
Peter und Wendi haben ihre Beiträge nicht als Ironie gekennzeichnet, werter jottpee.
Und ´nem Einbrecher in die Fr… hauen darf man sehr wohl im Rahmen der Notwehr nach dem StGB.
(Ok, was der 68er Richter dann entscheidet .. aber lassen wir das hier!)
Ich werde in Zukunft meine ironisch gemeinten Beiträge entsprechend kennzeichnen, da hier anscheinend einigen Mitkommentatoren das Stilmittel der ironie fremd ist.
richtig , NICHT als Ironie .
Man sollte mal drüber nachdenken bei den Führerschein Erwerb eine 5 Jährlich Prope mit nicht mehr als 40-50 PS einzuführen! Und wehr 2 mal beim Rasen erwischt wird darf nur noch Autos mit 40 Ps fahren und das 15 Jahre Mindestens als Minimum Strafe!
Da wird der Hund doch in der Pfanne verrückt. Selten so ein Schwachsinn gelesen.
Frau jottpee, achten sie bitte mal auf den SCHWACHSINN was sie Kommentieren. Vor allem im letzten Jahr 2018. Muss das wirklich so weiter geh`n.
Ich würde sagen 2 Kommentare von Ihnen im Jahr reichen völlig aus. Aber diese Kommentare jeweils nur mit Ja oder Nein Kommentieren.
Danke im Voraus?
Karl S.
Ach Karlchen, glaubst du das wirklich ? JA ? Nein ?
Auch auff Prope sollte man für dehn ein ohder Anteren eine Rächtschreip-Prühfung einführen, befor Ingo Hund einen Beitrag schreiben darf.
das gab es doch schon mal viele Millionen DDR Bürger durften nur 26 PS Autos fahren, deshalb gab es ja dann die Revolution
Heutzutage dürfen viele Arbeitnehmer bis 67 schuften und kriegen doch nur eine Mindestrente, Revolution gibt es aber keine, welch ein Fortschritt.
Na wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen, natürlich sollte im obigen Fall die Fahrtauglichkeit hinterfragt werden, aber Bestrafung sollte immer Verhältnismäßig zur Tat sein. Dem Spassvogel drohen mal 3 Monate Fahrverbot + Bussgeld, ich denke das ist ihm eine Lehre. Letzlich sind die meisten durch ihre Arbeit an den Führerschein gebunden.
Och es gibt bestimmt genügend Länder, in denen dann auch das Auto weg ist. Auf ein zusätzliches Bussgeld könnte man dann meinetwegen verzichten.