Nach Elektroschocker-Überfall auf Taxifahrerin in Ehrang – Täterinnen zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Das Landgericht Trier hat heute zwei Frauen, die im Dezember 2016 eine Taxifahrerin in Trier-Ehrang überfallen hatten, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sie wurden wegen versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die 30-jährige Angeklagte B. und die 32-jährige Angeklagte S. hatten am 5.12.2016 in Trier-Ehrang eine Taxifahrerin überfallen, um nach eigenen Angaben „an Geld zu kommen“.

Zunächst hatten die beiden Angeklagten gemeinsam einen Elektroschocker erworben. Anschließend bestellte die Angeklagte S. ein Taxi, wobei sie ausdrücklich nach einer weiblichen Fahrerin verlangte. Als das Taxi am Zielort in Trier-Ehrang gehalten hatte und die Fahrerin den Fahrpreis kassiert hatte, soll die Angeklagte B., die auf der Rückbank hinter dem Fahrersitz saß, der Geschädigten den Elektroschocker, wie zuvor abgesprochen, an den rechten Oberarm gehalten haben.

Die Angeklagte S. sollte jetzt dem gemeinsamen Tatplan zufolge der Geschädigten den Geldbeutel wegnehmen. Dies soll der Angeklagten S. jedoch nicht gelungen sein, da es die Angeklagte B. nicht geschafft haben soll, die Taxifahrerin außer Gefecht zu setzen.

Als die Taxifahrerin laut im Hilfe gerufen hatte, wurde sie von der Angeklagten B. zweimal mit dem Elektroschocker im Halsbereich attackiert. Die Angeklagte S. verließ darauf hin das Taxi und entfernte sich vom Tatort. Die Taxifahrerin stieg ebenfalls aus ihrem Taxi aus und lief laut um Hilfe rufend weg. Sie wurde daraufhin von der Angeklagten B. verfolgt und ein drittes mal mit dem Elektroschocker im Bereich des Rückens attackiert.

Als Zeugen sich dem Tatort näherten, flüchteten die Täterinnen. Die Taxifahrerin erlitt durch die Angriffe mit dem Elektroschocker schmerzhafte Brandmarken an Rücken und Schulter.

Die beiden Täterinnen waren bereits vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten.

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