Tod von Kita-Kind: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

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KOBLENZ/BAD BREISIG. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Fall eines tödlich verunglückten Kleinkindes Beschwerde eingelegt, weil es keinen Prozess gegen die Leiterin einer Kita geben soll. Mit der sofortigen Beschwerde wolle man die Fristen wahren und prüfen, ob die zuvor ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Sinzig gerechtfertigt sei, teilte die Ermittlungsbehörde am Freitag mit.

Das Gericht hatte beschlossen, das Hauptverfahren gegen die Leiterin der Kita in Bad Breisig nicht zu eröffnen. Es habe sich «kein hinreichender Tatverdacht» ergeben, sagte ein Sprecher am Freitag. Zuvor habe das Gericht umfassende Nachermittlungen durchgeführt.

Die Anklage vom November 2017 wirft der Frau vor, fahrlässig den Tod des dreijährigen Jungen verursacht zu haben. Das Kind habe am 8. Mai 2017 den Turnraum des Kindergartens in einem unbeobachteten Moment verlassen und sei über den Personalflur, eine ungesicherte Außentür und einen Parkplatz in einen benachbarten privaten Garten gelangt. Dort fiel der Junge in einen Teich und starb später im Krankenhaus. Der Anklage zufolge soll die verantwortliche Mitarbeiterin unzureichende Anordnungen für die Aufsicht der Kinder gegeben haben.

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