KOBLENZ. Bei der Aufzucht müssen Hundewelpen nicht in Quarantäne gehalten werden. Die Klage eines Käufers unter anderem auf die Erstattung von Behandlungskosten von rund 6500 Euro ist abgewiesen worden, wie das Oberlandesgericht in Koblenz am Dienstag mitteilte.
Der gekaufte Welpe hatte laut Gericht an einer von einem Virus verursachten, hochansteckenden Infektionskrankheit gelitten, die mehrere Wochen Behandlung in einer Tierklinik notwendig gemacht hatten.
Die Klage sei abgewiesen worden, weil die Züchterin die Sorgfaltspflicht beachtet hatte und den gesamten Wurf gegen die sogenannte Parvovirose impfen ließ, heißt es zur Begründung. Der Wurf steckte sich laut Gericht vermutlich auf einem fremden Grundstück an, als der Impfschutz noch nicht vollständig bestand. Die Richter argumentierten, dass es keine Vorschrift gebe, dass Welpen bis zum Bestehen des Impfschutzes von Menschen, Tieren und ihrer Umgebung abgeschirmt werden müssten. Im Gegenteil sei eine frühe Sozialisation sinnvoll.