Urteil verkündet: Asylklage des Messerstechers von Amsterdam vor dem VG Trier

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Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv

TRIER. Die Asylklage des mutmaßlichen Messerstechers von Amsterdam ist vom Verwaltungsgericht Trier abgewiesen worden. Dem Afghanen drohe bei einer Rückkehr in sein Heimatland keine Gefahr für Leib oder Leben, teilte das Gericht am Freitag mit (Az: 9 K 11867/17.TR). Der Mann soll am 31. August am Amsterdamer Hauptbahnhof zwei US-amerikanischen Touristen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben.

Der damals 19-Jährige, der bei dem Attentat aus islamistischen Motiven von Polizisten mit Schüssen niedergestreckt wurde, befindet sich in Amsterdam in Haft. Die Asylklage wurde in Trier verhandelt, weil der Mann zuletzt in Ingelheim (Kreis Mainz-Bingen) in Rheinland-Pfalz lebte.

Das Verwaltungsgericht betonte, bei dem Rechtsstreit sei es nicht um den Angriff in Amsterdam gegangen, der strafrechtlich zu bewerten sei. Es ging in Trier lediglich um die Frage, ob der Kläger in Afghanistan politischer Verfolgung ausgesetzt gewesen sei und ob ihm in seinem Heimatland Gefahren drohten. Beides verneinten die Richter. Der junge Mann sei auch in der Lage, seinen Lebensunterhalt in Afghanistan selbst zu bestreiten, hieß es im Urteil.

Der Afghane hatte 2017 gegen seinen abgelehnten Asylantrag geklagt. Gegen die Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts kann noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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