Tierquälerei: Kängurus nicht artgerecht gehalten

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LUDWIGSHFAEN. Weil sie einige Kängurus sowie Dutzende Hunde und Katzen nicht artgerecht in zwei unbewohnten Häusern gehalten haben soll, ist eine Tierärztin in der Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Amtsgericht in Landau sah es als bewiesen an, dass die 51-Jährige in zahlreichen Fällen monatelang massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und sich des Betruges schuldig gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft sprach von «krankhafter Tiersammelsucht».

Die Verteidigung wies dies zurück und kündigte am Montag Berufung an. Außer mehr als 40 Hunden und Katzen hielt die Frau auch mehrere Kängurus – in einem viel zu kleinen Gitterkäfig, wie die Anklagebehörde der Tierärztin vorwarf.

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