Kameraden ins Knie geschossen: Bewährungsstrafe für Jäger

6
Foto: Felix Kästle / dpa-Archiv

ZWEIBRÜCKEN. Wegen eines fatalen Fehlschusses bei einer Wildschweinjagd in der Pfalz ist ein Jäger zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Mann aus dem Kreis Kaiserslautern hatte der Anklage zufolge bei einer Jagd 2017 auf vermeintliche Beute gezielt – und einem Kameraden ins Knie geschossen. Der Schuss habe sich versehentlich durch einen Krampf gelöst, gab der Schütze an – ein medizinisches Gutachten widerlegte dies aber.

Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte den Jäger am Donnerstag wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie ein Justizsprecher sagte. Der Angeklagte habe beim Schuss in ein Maisfeld seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Vorheriger ArtikelDreiste Diebe ernten Weinberg in Brauneberg ab
Nächster ArtikelWohnhausbrand in der Eifel: 80 Feuerwehrleute rücken aus

6 Kommentare

  1. Erstaunlich, sonst verschärft man überall das Waffenrecht und bei den Jägern gibts massenweise Leute, die von ihrem Charakter her nicht zum Führen einer Schusswaffe geeignet sind (Alkohol, falsche Einstellung,…) und es macht keiner was. Aber immerhin, durchs Knie, das hat sicher weh getan, guter Schuss, sieht er mal was er den Tieren antut. Nüchtern hätte er bestimmt daneben geschossen.

  2. Hallo Elfriede,
    Was verstehen Sie unter „…falsche Einstellung“? Meinen Sie damit eine fehlerhafte Zieloptik oder eine Prüfung der Gesinnung?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.