Verwaltungsgericht gibt Flüchtlingen im Kirchenasyl Recht

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Ein Gesangsbuch und eine Gemeindebroschüre mit arabischen Schriftzeichen. Foto: Lukas Schulze/Archiv

TRIER. Die Flüchtlinge im Kirchenasyl im Hunsrück dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Die Richter urteilten nach einer Mitteilung vom Mittwoch, dass eine Fristverlängerung für die Überstellung der Betroffenen nach Italien nicht zulässig gewesen sei. Zuvor hatten Medien über die Entscheidung berichtet.

«Allein aufgrund seines Aufenthalts im Kirchenasyl lagen die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung auf 18 Monate nicht vor», erklärte das Gericht zu einem der Fälle. Da dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der zuständigen Ausländerbehörde der Aufenthaltsort im Kirchenasyl bekannt gewesen sei, sei der Antragsteller nicht als «flüchtig» einzustufen. Demnach sei die Voraussetzung für eine Fristverlängerung nicht gegeben.

Ein Sprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland sagte in Düsseldorf, die Eilentscheidung betreffe alle sechs sudanesischen Flüchtlinge im Kirchenasyl. In einem siebten Fall sei die Frist für die Überstellung bereits abgelaufen, so dass auch für diesen Mann das Asylverfahren in Deutschland stattfinden müsse.

Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), hatte gemäß der Dublin-Regelung der EU auf der Überstellung der Männer nach Italien bestanden. Dort waren sie nach ihrer Flucht aus dem Sudan zuerst registriert worden. Flüchtlingshelfer befürchten, dass die Menschen in Italien dann ohne jede Unterstützung auf der Straße hätten leben müssen. Das Integrationsministerium hatte den Landrat angewiesen, auf Zwangsmittel gegen die Menschen im Kirchenasyl zu verzichten.

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7 Kommentare

  1. Wieder ein lebensfremdes Urteil ‚im Namen des Volkes“. Ich hoffe die evangelische Kirche wird nun den Mindestanstand aufbringen und die Kosten für den weiteren Aufenthalt der sieben „Flüchtlinge“ aus den üppig fließenden Kirchensteuern tragen. Ich vermute aber, sie wird diese der Allgemeinheit aufdrücken. Bei konservativ geschätzten Euro 1.000 pro Person und Monat sind dies Euro 84.000 pro Jahr. Da kommen über die Jahre schon einige Millionen zusammen.

    • Ich glaube kaum, dass die 7 Leutchen noch jahrelang in der Kirche rumsitzen werden. So ein Kirchenasyl ist ja immer eine Ausnahme, für wenige Menschen und für begrenzte Zeit. Allein die Heizung einer Kirche kostet wahrscheinlich 8400 pro Jahr, also keine Panik.

    • Die evangelische Kirche wird das sicher nicht, die zahlt lieber der Käsmann ein üppiges Gehalt, damit sie weiter Dünnpfiff labern und mit einer Flasche Wein intus bei rot über die Ampel brettern kann, nachdem sie mit dem Schröder gesoffen hat.

  2. „Sollen abgeschoben werden “
    „Dürfen dann doch nicht abgeschoben werden “
    Das ist mal wieder ein Musterbeispiel für den ganzen durcheinander den wir im Asyrecht haben .
    Hier weiss wirklich einer nicht was der andere macht .
    Wenn es garnicht mehr weiter geht , setzt man sich in eine Kirche und gibt diese als Meldeadresse an .
    Würde mich mal interessieren was einem Deutschen Obdachlosen passieren würde wenn er sich einfach in eine Kirche begeben und in der kalten Jahrezeit dort länger aufhalten würde . Den würde man mit der Polizei hochkant rausschmeissen !

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