Freispruch im Prozess um misshandelte Kita-Kinder

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Gummistiefel in einer Kita
Foto: Jens Büttner / dpa-Archiv

KOBLENZ. Zehn Tage nach der Verurteilung der Hauptangeklagten im Koblenzer Prozess um misshandelte Kita-Kinder hat das Landgericht die zweite Angeklagte freigesprochen.

Bei der Ex-Leiterin des Kindergartens in Antweiler im Kreis Ahrweiler war laut einem Gutachten nicht auszuschließen, «dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, das Geschehen wahrzunehmen», sagte eine Gerichtssprecherin. Die Ex-Chefin war wegen mutmaßlicher Beihilfe zur Nötigung durch Unterlassen angeklagt. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hauptangeklagte, eine Erzieherin, war dagegen bereits am 5. September wegen Freiheitsberaubung und Nötigungen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 9000 Euro, verurteilt worden. Sie soll laut dem damaligen Urteil etwa ein Mädchen an einen Stuhl gefesselt und weiteren Kindern Flüssigkeit in den Mund geschüttet haben, um sie zum Essen zu zwingen. Ein Junge habe sein Essen in die Hände gespuckt und dennoch weiter essen müssen.

Ursprünglich waren noch viel mehr Fälle von Misshandlungen angeklagt – mit mutmaßlichen weiteren Fesselungen sowie dem Quetschen in zu enge Hochstühle. Sie ließen sich aber nicht beweisen, weil sie alleine von Kindern bezeugt werden konnten. Diese vermochten laut einem weiteren Gutachten nicht mehr klar zwischen eigenen Erinnerungen und späteren Nachfragen von Erwachsenen zu unterscheiden.

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1 Kommentar

  1. Warum und wie darf diesen job machen wenn sie gesundheitliche probleme hatte zu tat zeit.sowas kann das doch nicht entschuldigt werden und frei gelassen werden .in deutschland sobald mann krank ist oder betrunken oder unter drogen steht ist mann schuldunfähig .was ist denn das

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