SAARBURG. Am Dienstag, 18.09.2018, gegen 13.10 Uhr hielt sich eine 21-jährige Frau mit ihrem Säugling, der sich in einem Kinderwagen befand, in einem Saarburger Einkaufsmarkt auf. Nachdem die Frau verschiedene Waren zum Bezahlen auf das Kassenband gelegt hatte, löste sie beim Passieren der Kasse einen Warenalarm aus.
Eine Überprüfung ergab, dass sich in der Schlaf-/Tragetasche des Kinderwagens und in der mitgeführten Wickeltasche Diebesgut in Form von insgesamt 7 hochwertigen Spirituosenflaschen im Gesamtwert von 182 Euro befanden. Einige Flaschen wurden im Fußbereich des Säuglings aufgefunden.
Im Rahmen der polizeilichen Identitätsfeststellung wurde bekannt, dass die Beschuldigte bereits erheblich wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten ist und sie wegen eines Vollstreckungshaftbefehls polizeilich gesucht wird. Die Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und mit ihrem Kind zur Polizeiinspektion Saarburg verbracht.
Das Jugendamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde unmittelbar über die Festnahme der Mutter in Kenntnis gesetzt und erschien unverzüglich bei der Polizeiinspektion Saarburg, um den Säugling zu übernehmen. Später wurde das Kind wohlbehalten dem Vater und Ehemann der Beschuldigten übergeben.
Am Mittwoch, 19.09.2018, gegen 14.15 Uhr wurde die Beschuldigte einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt. Gegen die Beschuldigte wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Im Anschluss wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Das war bestimmt eine deutsche frau :))
Das ist leider kein Einzelfall ! Es ist schlimm, wenn Kinder bei einem Diebstahl direkt als Mittel zum Zweck „verwendet“ werden.
Die Strafe sollte in diesem Fall auch höher ausfallen, weil es nach der Art und Weise und den entwendeten Waren ein vorsätzlicher geplanter Diebstahl gewesen ist.
Guido Eberhardt