Land kann Mietpreisbremse nicht über 2020 verlängern

In Mainz, Landau und Trier gilt seit 2015 die Mietpreisbremse. In den drei Studentenstädten ist der Wohnungsmarkt angespannt. Doch in rund zwei Jahren soll zumindest mit diesem Instrument Schluss sein.

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Foto: Tim Brakemeier / dpa-Archiv

TRIER/MAINZ. Die Mietpreisbremse gegen überzogene Mietforderungen wird in Rheinland-Pfalz in etwa zwei Jahren auslaufen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Auch in fast allen anderen Ländern ist demnach 2020 Schluss. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium bestätigte am Montag, dass die Mietpreisbremse wie im Bundesgesetz vorgesehen «nach derzeitigem Stand» im Oktober 2020 außer Kraft tritt. Insofern ist es Angelegenheit des Bundesgesetzgebers, über eine zeitliche Verlängerung der Mietpreisbremse zu entscheiden.

Die Länder führten die Mietpreisbremse seit Juli 2015 für Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt zunächst auf fünf Jahre begrenzt ein. Bei Neuvermietungen darf dort die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. In Rheinland-Pfalz trat die Regelung im Oktober 2015 unter der damaligen rot-grünen Regierung in Kraft. Sie gilt für Mainz, Landau und Trier.

Die Landesverordnung ist umstritten. Der Vorstandsvorsitzende von Haus und Grund Rheinland-Pfalz, Manfred Leyendecker, sagte im vergangenen Jahr, die derzeitige Mietpreisbremse bringe nichts.

In der aktuellen Antwort der Bundesregierung heißt es, eine Bitte, die Mietpreisbremse zu verlängern, habe es bisher von keinem Bundesland und keiner Kommune gegeben. Hessens Landesregierung teilte am Montag mit, dass sie die Bremse vorzeitig verlängern wolle. Die Verordnung läuft im Juli 2019 aus. Die Landesregierung verwies darauf, dass auch die neue Verordnung die Mietpreisbremse nur bis Sommer 2020 tragen könne, weil der Bund die Gültigkeit der Bremse begrenzt habe.

Für bereits bestehende Mietverträge in Rheinland-Pfalz führte die damalige rot-grüne Landesregierung im Januar 2015 zusätzlich die sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnung ein. Demnach darf die Miete bei laufenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur um bis zu 15 Prozent angehoben werden. Sie gilt in Mainz, Trier, Speyer und Landau.

Die SPD-Landtagsfraktion sieht das Problemthema Wohnen nicht nur auf die Städte bezogen. «Wir brauchen Wohnraumförderung auch im ländlichen Raum», sagte SPD-Fraktionschef Alexander Schweitzer. Fördermittel seien gut, aber es müsse auch die Instrumente für die Umsetzung geben. Wer im Alter sein Haus im Dorf verkaufe, habe dann oft nicht genug Geld, um eine Wohnung zum Beispiel in der Kreisstadt zu kaufen.

Schweitzer schlägt vor, dass die Kommunen das Modell des Kreiswohnungsverbandes im Rhein-Pfalz-Kreis übernehmen. Der Wohnungsverband errichtet, betreut und verwaltet Eigenheime und Eigentumswohnungen und strebt eine «sichere und verantwortbare Wohnungsversorgung» an. Die Ortsgemeinden im Kreis kooperierten mit dem Verband und meldeten ihren barrierefreien und altersgerechten Wohnbedarf an, sagte Schweitzer.

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