Urteilsverkündung im Prozess um misshandelte Kita-Kinder

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KOBLENZ. Im Koblenzer Prozess um misshandelte Kita-Kinder hat das Landgericht die Hauptangeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Erzieherin habe im Kindergarten Regenbogen in Antweiler im Kreis Ahrweiler ein Mädchen an einen Stuhl gefesselt und in einen Nebenraum geschoben.

Anderen Kinder habe sie die Wangen zusammengekniffen und ihnen teils Flüssigkeit in den Mund geschüttet, um sie zum Essen zu zwingen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock am Mittwoch. Ein Junge habe sein Essen in die Hände gespuckt und dennoch weiter essen müssen. Die nicht vorbestrafte Hauptangeklagte, die heute in einer anderen Kita arbeitet, bekam wegen Freiheitsberaubung und Nötigung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 9000 Euro.

Das Verfahren gegen die zweite Angeklagte, die einstige Kita-Leiterin von Antweiler, wurde abgetrennt. Bei ihr soll auf Antrag der Verteidigung erst ein neues Gutachten klären, ob sie seinerzeit womöglich wegen einer psychischen Erkrankung nicht fähig gewesen war, die Taten ihrer Kollegin zu verhindern.

Die Hauptangeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Ihr Verteidiger Ernst Angsten kündigte Revision an. Ursprünglich waren viel mehr Fälle von Misshandlung angeklagt. Sie ließen sich aber nicht beweisen, weil sie alleine von Kindern bezeugt werden konnten, die laut einem Gutachten nicht mehr klar zwischen eigenen Erinnerungen und späteren Nachfragen von Erwachsenen zu unterscheiden vermochten. Die Vorfälle liegen bereits mehr als fünf Jahre zurück. Sie lösten seinerzeit bundesweit Schlagzeilen aus.

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