Liegestütze auf Altar: 600 Euro Strafe für Videokünstler

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Der Künstler Alexander Karle macht Liegestütze auf einem Altar.

SAARBRÜCKEN. Wegen einer Serie von Liegestützen auf dem Altar einer Saarbrücker Kirche muss der Videokünstler Alexander Karle eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.

Das hat das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag entschieden. Bereits Mitte Mai war der 40-Jährige vor dem Saarländischen Oberlandesgericht wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt ging es nur um die Höhe des Strafmaßes. «Ich nehme die Strafe an», sagte Karle nach dem Richterspruch.

Er prüfe derzeit aber, ob er in der Sache vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde. Das Urteil verstoße seiner Ansicht nach gegen die Freiheit der Kunst. Für seine Kunstaktion war Karle 2016 in den Altarraum der Basilika St. Johann gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestütze gemacht und sich dabei gefilmt. Den Film mit dem Namen «pressure to perform» zeigte er anschließend in Schaufenstern. Richter Raymond Gilles hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro für angemessen.

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