Kein Rechtsanspruch auf kostenloses Pinkeln an Raststätten

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KOBLENZ. Ein Autofahrer ist vor dem höchsten Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz mit dem Versuch gescheitert, alle Toiletten an Autobahn-Raststätten grundsätzlich kostenlos benutzen zu können.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz wies die Klage mit der Begründung zurück, dafür gebe es keine Anspruchsgrundlage. Mit der am Freitag veröffentlichten Entscheidung bestätigten die Richter das Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Koblenz. Den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht lehnten sie ab.

In dem Streit ging es um die Toiletten eines Betreibers, der für die Nutzung einen Betrag von 70 Cent verlangt. Gleichzeitig wird ein Wert-Bon über 50 Cent vergeben, der in jeder Raststätte eingelöst werden kann, die dieses Konzept unterstützt.

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass Toilettenanlagen an Autobahnraststätten kostenlos zur Verfügung stehen müssten. In der Begründung wies das OVG darauf hin, dass es an Autobahnen in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 Rastanlagen gebe, an denen Toiletten kostenfrei benutzt werden könnten. Das Gericht ließ zwar Mitgefühl durchblicken, befand dann aber: Auch bei Fortsetzung der Reise «mit voller Blase» bis zur nächsten kostenlosen Toilette könne sich der Kläger nicht auf die «Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs» berufen.

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