Großeinsatz mit Helikopter: Schussähnliche Knallgeräusche beunruhigen Anwohner

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Foto: Symborl

BITBURG/BETTINGEN. Kurz vor 13 Uhr alarmierten Bewohner aus Bettingen erstmals die Polizeiinspektion Bitburg, dass am Ortsrand vermutlich zwei Mal geschossen wurde. Näheres zu den Umständen war zunächst unklar. Letztlich handelte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um das Knallen von Feuerwerk oder Böllern.

Mit einen starken Polizeiaufgebot unter Zuhilfenahme des Polizeihubschraubers nahm der Leiter der Polizeiinspektion Bitburg, Polizeirat Christian Hamm, die Ermittlungen in und um Bettingen auf.

Die Aussagen der ersten Mitteiler ließen zunächst kaum Zweifel aufkommen, dass es sich tatsächlich um Schüsse gehandelt hat.

Die weiteren Erkenntnisse, die unter aktiver Mithilfe von Zeugen aus Bettingen gewonnen werden konnten, relativierten den Anfangsverdacht jedoch zügig.

So berichteten Anwohner von mehreren kurz aufeinander folgenden Knallgeräuschen, die sie eher mit der Detonation von Feuerwerkskörpern als mit Schüssen aus einer Waffe assoziierten. Auch wurde von zeitnah aufsteigendem Qualm aus Richtung des Flüsschens Prüm berichtet. Die Geschehnisse wurden darüber hinaus mit angeblich an der Prüm campierenden Jugendlichen in Verbindung gebracht.

Letztlich konnte die Polizei, auch unter Einsatz des Polizeihubschraubers, die Herkunft der alarmierenden Knallgeräusche nicht abschließend klären. Auch ein „Jugendcamp“ wurde nicht gefunden.

Dennoch gibt Einsatzleiter Christian Hamm Entwarnung: „Wir bedanken uns bei den vielen Zeugen für die Unterstützung. Ihre Aussagen und unsere Ermittlungen lassen uns in der abschließenden Bewertung zu dem Schluss kommen, dass es sich bei den vermeintlichen Schüssen höchstwahrscheinlich um das Knallen von Feuerwerks-Böllern gehandelt haben muss!“

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem sorglosen Umgang mit Feuerwerk oder Feuer im Allgemeinen. Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse mit der lang anhaltenden Trockenheit besteht extreme Waldbrandgefahr.

Darüber hinaus ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nur zu bestimmten Zeiten oder mit behördlicher Genehmigung erlaubt.

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