Koblenzer Hells-Angels-Prozess endet mit Haftstrafen

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KOBLENZ. Zweieinhalb Jahre nach Beginn ist der Koblenzer Hells-Angels-Prozess um Revierkämpfe unter Rockern mit Haftstrafen zu Ende gegangen.

Beispielsweise wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes bekamen drei Hells Angels mehrjährige Freiheitsstrafen. Das teilte Gerichtssprecherin Claudia Göbel am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Haftstrafen reichen bei ihnen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu drei Jahren und neun Monaten. Ein vierter «Höllenengel» kam mit einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren davon. Ein fünfter Rocker muss 90 Tagessätze zu je fünf Euro, also 450 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Dezember 2016 vor dem Landgericht Koblenz plädiert. Sie forderte meist mehrjährige Haftstrafen. Daraufhin stellten die Verteidiger eine Flut neuer Beweisanträge. Auch führende Mitglieder anderer Rockerclubs sagten als Zeugen aus. Ein sechster «Höllenengel» wurde schon vor Längerem zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Es ging um Mitglieder der einstigen «Hells Angels MC Bonn». Diese hatten im rheinland-pfälzischen Neustadt/Wied ihr Clubhaus, nannten sich aber «Hells Angels MC Bonn», weil sie sich von einer dortigen Gruppierung abgespalten hatten. 2016 wurden sie vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verboten. Die verdeckten Ermittlungen gegen die «Höllenengel» hatten Schlagzeilen gemacht, weil Polizisten dafür eigens einen Rockerclub namens «Schnelles Helles» gegründet hatten, um in die Hells-Angels-Szene einzudringen. Die Urteile in dem langwierigen, stark gesicherten Prozess fielen laut Gerichtssprecherin Göbel am 27. Juni 2018.

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