Toter Hund einfach ins Gebüsch geschmissen!

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Symbolbild

NORDSAARLAND. Wie die Polizei mitteilt, wurde am vergangenen Donnerstag, neben dem Verbindungsweg vom Schloß Dagstuhl zum Industriegebiet „Am Hals“, in einem Gestrüpp ein toter Hund aufgefunden, der offensichtlich dort abgelegt wurde.

Es handelt sich um einen kniehohen, schwarzen Mischling mit weißen Flecken am Bauch. Hinweise auf den Eigentümer des Tieres oder die Person die es dort abgelegt hat, bitte an die Polizeiinspektion Nordsaarland unter 06871-90010.

Mit freundlichem Gruß

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3 Kommentare

  1. Ich hatte einen Fall wo ich auf einem Kontrollgang (FA) in Illegal entsorgtem Müll eine tote Katze fand ! (TV-Trier Berichtete)
    Sollte hoch bestraft werden und das Tier, egal um welches es sich handelt, darf einfach nicht mehr nur als SACHE gesetzlich gesehen werden!!!

    Guido Eberhardt

    • Die Rechtslage, die Sie wiedergeben ist überholt, bitte informieren Sie sich einfach mal. Tiere werden nicht „nur“ als Sache gesehen. Aber gerade auch die ZUSÄTZLICHE BEHANDLUNG des Tieres „wie eine Sache“ ist für das Tier vorteilhaft: sie ermöglicht es Ihnen als Halter z.B., für Ihr Tier genau die Rechte geltend zu machen, wie für andere Sachen in Ihrem Eigentum oder Besitz. (Diebstahl, also „…eine fremde SACHE wegnimmt…“; SACHbeschädigung; Schadenersatz usw.). Das Geplärre „Tiere sind keine Sache“ führt zu einem geringeren Schutz des Tieres.
      Aber völlig unabhängig davon: selbst wenn das gefundene Tier „nur“ eine „Sache“ war (was zutrifft, da tot), darf es nicht einfach in die Landschaft geworfen werden…das dürfen Sie mit anderen „Sachen“ nämlich auch nicht tun.

  2. DANKE Herr Sven Dahmen für die Rechtsbelehrung, aber ich kenne mich selbst sehr gut aus !
    Ich wollte nicht wie Sie mit dieser „Sache“ ins Detail gehen und möchte viel mehr betonen, dass die Würde eines Menschen unantastbar ist…wenn Sie verstehen was ich damit sagen will.
    Wir wissen doch mittlerweile, dass unsere Gesetze sich häufig – wieder sprechen -.

    DIE WEGNAHME EINER FREMDEN BEWEGLICHEN SACHE, IN RECHTSWIDRIGER ZUEIGNUNGSABSICHT = Diebstahl !

    Guido Eberhardt

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