Geringere Haftstrafe für Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall

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SAARBRÜCKEN. Ein Lkw-Fahrer, der vor knapp zwei Jahren betrunken einen 28-jährigen Fahrradfahrer in Saarbrücken überfahren hat, ist am Donnerstag vom Landgericht in einem Revisionsprozess zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit fiel die Strafe sechs Monate niedriger aus als bei der Verhandlung vor einem Jahr.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ging die Große Strafkammer von einer «erheblich verminderten Schuldfähigkeit» aus. Die Richter blieben mit dem Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre sieben Monate beantragt hatte. Der Verteidiger hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des Landgerichts nach Revision des Angeklagten hinsichtlich des Strafmaßes im April aufgehoben. Der BGH hatte beanstandet, dass die Richter trotz der erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten (3,05 Promille) keine verminderte Schuldfähigkeit angenommen hatten.

Der zur Tatzeit 26-jährige Speditionsfahrer war mit seinem Sattelschlepper trotz Rotlichts in eine Kreuzung gefahren, hatte den Radfahrer frontal erfasst, überrollt und 350 Meter mitgeschleift. Das Opfer verstarb sofort an der Unfallstelle. Der Lkw-Fahrer fuhr weiter durch die Stadt, wobei er erhebliche Schäden verursacht und weitere Menschen gefährdet hatte. Er blieb erst stehen, nachdem er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in der Nähe des Hauptbahnhofes mit den Stützpfeilern eines Gebäudes kollidiert war.

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3 Kommentare

  1. Wo bitte schön ist die Logik dass man vermindert schuldfähig ist wenn man Drogen oder Tabletten oder Alkohol konsumiert, sich hinters Steuer klemmt und jemanden überfährt. Die Einnahme und die Teilnahme am Strassenverkehr zeigt doch eher ein Fehlen jeglicher Einsicht und Verantwortung ,das müsste eher schwerer bestraft werden.

  2. Wenn unter Drogen, Alkohol oder Tabletten geheiratet wird, ist man dann auch vermindert schuldfähig und kann die Ehe evtl. dadurch rückgängig gemacht werden ? 🙂

    Guido E.

  3. Wassssss.die spinnen doch eher die strafe verdoppeln,schliesslich ist jemand gestorben.missachtet rot licht,drogen und noch alkohl im spiel .deutschland deutschland armes deutschland

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