TRIER/PRÜM. Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung, nachdem dieser bei einem Einsatz am heutigen 21.06.1018 von der Schusswaffe Gebrauch machte.
Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Mann, der bei dem polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde – einen syrischen Staatsangehörigen, der bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt – ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Am Vormittag des 21.06.2018 begab sich eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu dem Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer Nähe des Prümtalradweges.
Dort solle sich im Bereich des Radweges eine verdächtige Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe und auffällig umherlaufe. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige Person die beiden Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen hatten, unvermittelt mit dem Zaunpfahl attackiert haben. Hierbei erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im
Bereich des Armes und der Schulter. Der von den Schlägen getroffene Beamte soll in dem Kampfgeschehen seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben haben, der den Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte.
Der Angreifer befindet sich derzeit in stationärer ärztlicher Versorgung im Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen soll dieser psychisch erkrankt sein.
Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in dessen Rahmen insbesondere zu prüfen sein wird, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Der Beamte wurde aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandelt. Gegen den 45Jährigen wird wegen des Angriffs mit dem Holzpfahl wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Etwaige der Polizei bislang nicht bekannte Zeugen des Tatgeschehens werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm zu melden.
Rechtliche Hinweise:
Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt.
Gemäß § 32 Strafgesetzbuch handelt derjenige nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Es kann doch nicht sein, das ein Polizist, welcher angegriffen wird, sich nicht wehren darf… Ich hoffe für den Polizisten, das dieses Verfahren schnellstmöglich wieder eingestellt wird.
Mit gut zureden ist es halt nicht immer getan. Wenn ich Polizist wäre, hätte ich genauso gehandelt und würde es auch jedes Mal wieder tun.
Das ist das Standardverfahren, meine Güte! Das muss der Dienstherr so machen, auch zum Schutz des Polizeibeamten!
Die neuen Polizeianwärter sind nicht zu beneiden!
Andere Länder stehen da wesentlich stärker zu ihren Ordnungshütern.
Bei der Notwehr sollte immer das mildeste Mittel gewählt werden um sich zu wehren.
Zaunpfahl gegen Dienstwaffe ist schon sehr unterschiedlich. Es ist auch bei einem Messer entscheidend wenn ich eine Straftat begehe, ob ich das Messer offen (also einsatzbereit habe) oder geschlossen mit führe.
Ein Geschoss aus der Waffe ist Klein, schneller und wirkungsvoller als ein Zaunpfahl. Da wäre eher die Polizeiausbildung (Nahkampf) das mildere Mittel gewesen.
Guido Eberhardt
… sprach Guido, der Nahkampfexperte. Dich möchte ich mal sehen wenn einer mit dem Zaunpfahl auf dich zurennt, da würdest du wahrscheinlcih am Lautesten nach Polizei schreien.
Winke Winke Peter, ja was regst Du Dich denn so auf, Guido hat halt eine andere Meinung! Musst nicht immer direkt persönlich werden.
@Guido Eberhardt
Mit einem Zaunpfahl kann man jemand schnell töten!
Einfach unglaublich ihre Aussage! – Klar, der Polizist soll sich auf einen Nahkampf einlassen. Ist dann womöglich Zeit seines Lebens an Folgeschäden behindert, oder kommt gar letztlich um dabei!- Ebenso ihre relativierende Messerbemerkung!
Tut mir Leid, ich kann Menschen wie Sie nicht verstehen, werde es wohl auch nie!
Der Polizist hat vollkommen richtig gehandelt! Punkt!
(TATORT REWE PARKPLATZ IN PRÜM) Wenn jemand mit Nahkampf – Ausbildung einen Zaunpfahl nicht abwehren kann um sein Leben zu schützen sollte die Ausbildung wiederholt werden. Dazu braucht man keine Kraft und muss nicht 2 Meter groß und 110 kg wiegen.
R.D. sie müssen mich nicht verstehen, warten sie das Urteil ab !
Peter Sie 0, …dazu muss ich wohl nichts mehr sagen 🙂
Hans Vollmers, recht haben Sie ! Es gibt viele, die nicht verstehen können, was Meinungsverschiedenheit bedeutet und das erkennt man an manchen Kommentaren.
Beste Grüße
Guido E.