KOBLENZ/TRIER. Der wegen betrügerischer Abrechnung von Fahrtkosten verurteilte Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer hat in der zweiten Instanz einen Teil seiner Pension retten können.
Im November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Trier ihn für schuldig befunden, von 2001 bis 2015 in 192 Fällen die Verbandsgemeinde im Kreis Trier-Saarburg um insgesamt 15 000 Euro geschädigt zu haben. Daher strich es ihm die Pensionsansprüche. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz änderte nach Mitteilung vom Mittwoch im Berufungsverfahren dieses Urteil, indem es das Ruhegehalt lediglich um ein Fünftel für die Dauer von drei Jahren kürzte.
Der Grund: Ein Teil des vom Verwaltungsgericht Trier angenommenen Vergehens lasse sich nicht beweisen. Von 2001 bis 2004 habe der ehemalige Bürgermeister für seine dienstlichen Fahrten – anders als in den späteren Jahren – sein privates Auto verwendet. Ob und wie dies abgerechnet worden sei und ob die Verbandsgemeinde dadurch einen Schaden erlitten habe, sei nicht mehr festzustellen. Fahrtenbücher oder sonstige Unterlagen aus jener Zeit lägen nicht mehr vor.
Von 2004 bis 2015 machte sich der frühere Bürgermeister laut OVG allerdings in einem herausgehobenen Amt mit Vorbildfunktion eines schweren Dienstvergehens schuldig. Der Beamte könne sich nicht darauf berufen, dass der zuständige Sachbearbeiter ihn früher auf sein Fehlverhalten hätte aufmerksam machen müssen.
Zugute hielt das OVG dem Ex-Bürgermeister, dass er ansonsten unbescholten geblieben sei und den finanziellen Schaden reuig sofort ausgeglichen habe. Zudem hätten Disziplinarverfahren und Medienveröffentlichungen seine Gesundheit bis zur Dienstunfähigkeit beeinträchtigt. Somit gebe es noch ein Restvertrauen in den Beamten.
Ein Bürgermeister unterschlägt Gelder über mindestens 10 Jahre, er fliegt auf zahlt das Geld zurück und geht dann in die Dienstunfähigkeit mit einer üppigen Pension die dann lt TV nur auf 3 Jahre um 1/5 gekürzt wird.
Das war dann ein gutes Geschäft , ich nehme an dass er die 65 noch nicht erreicht hat .
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