Tödliche Geisterfahrt: Bewährungsstrafen für zwei JVA-Beamte

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Es gab einen Geisterfahrer auf der A 60. Die Polizei sucht Zeugen.

LIMBURG/DIEZ. Zwei Justizvollzugsbeamte sind wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das entschied das Landgericht Limburg am Donnerstag. Der Mann und die Frau sollen durch pflichtwidriges Verhalten an dem Unfalltod einer jungen Frau mitschuldig sein. Einen weiteren männlichen Beamten sprach das Gericht frei. Die Verteidiger hatten Freisprüche für alle drei Angeklagten gefordert.

Die Verurteilten hatten entschieden, einen Häftling in der rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt Diez in den offenen Vollzug zu verlegen. Der führerscheinlose Mann hatte sich daraufhin während eines Freigangs im Januar 2015 hinter das Steuer eines Autos gesetzt. Als er bei Limburg in eine Polizeikontrolle geriet, raste er als Geisterfahrer auf einer Bundesstraße davon. Bei seiner Flucht fuhr er gegen den Wagen einer 21-Jährigen, die bei dem Unfall starb.

«Man darf nur jemanden in offenen Vollzug verlegen, wenn neue Straftaten nicht zu erwarten sind. In diesem Fall waren neue Straftaten jedoch höchstwahrscheinlich», sagte der Vorsitzende Richter.

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