Bademeisterin: Wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht

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WITTLICH. Nach dem Tod eines Badegastes muss sich eine Schwimmmeisterin seit dem heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht Wittlich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.

Sie soll im Februar 2017 in einem Hallenbad in Wittlich den Schwimmbereich 20 Minuten lang nicht überwacht haben: In dieser Zeit soll ein 78-Jähriger aufgrund einer Vorerkrankung in eine gesundheitliche Notlage geraten sein, hieß es in der Anklage. Der Mann war regungslos aus dem Wasser geborgen worden und starb später im Krankenhaus.

Laut Anklage hatte die Schwimmmeisterin keine Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen, nachdem der 78-Jährige aus dem Becken geborgen worden war. Die Obduktion hatte Tod durch Ertrinken festgestellt. Ein damals 13-Jähriger hatte den Mann im Wasser treibend entdeckt. Zu Prozessbeginn sagte der Verteidiger der Angeklagten, Michael Angele: «Meine Mandantin hat sich nichts vorzuwerfen.»

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