Einfahrt in die Fußgängerzone Trier für Handwerker und Patienten

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TRIER. Handwerker, die in der Fußgängerzone arbeiten, können seit April einen Parkausweis beantragen, mit dem sie innerhalb der Liefer- und Ladezeiten bis vor die Arbeitsstelle fahren und dort eine Stunde lang parken dürfen.

Mit dieser Regelung kommt die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt einem Wunsch der Kreishandwerkerschaft nach. Die Gebühren für den „Handwerker-Parkausweis (Fußgängerzone) innerhalb der Liefer- und Ladezeiten“ belaufen sich auf 40 Euro im Jahr. Hinzu kommen die Kosten für die Arbeitsstättennachweise (Parktickets). Ein Zehnerblock kostet 200 Euro. Maximal kann die Ausnahmegenehmigung für bis zu sechs Fahrzeuge ausgestellt werden, wobei sie jedoch nur jeweils für ein Fahrzeug nutzbar ist. Es können auch maximal sechs einzelne Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden, wobei die Kosten sich ab dem zweiten Fahrzeug auf jeweils 30 Euro im Jahr verringern.

Besucher von Arztpraxen in der Fußgängerzone dürfen diese weiterhin nur in wenigen Ausnahmefällen anfahren: Während der Lieferzeiten (wochentags bis 11 Uhr morgens und ab 19 Uhr abends) dürfen Schwerbehinderte mit einem gültigen blauen Parksonderausweis (Merkmal aG oder BI) in der Fußgängerzone parken, sofern sie niemanden behindern. Schwerbehinderte mit Merkmal G oder Patienten, denen es aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Arztpraxis zu Fuß zu erreichen (Einzelfallregelung), dürfen während der Lieferzeiten mit dem Fahrzeug vor der Praxis abgesetzt oder von dort abgeholt werden.

Ist eine Behandlung nur innerhalb der Sperrzeiten der Fußgängerzone möglich, ist unter Angabe der Gründe eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde, Thyrsusstraße 17/19, 54292 Trier, zu beantragen, E-Mail: [email protected]. Für unvorhergesehene Fälle ist eine Ausnahmeregelung per Telefon zu erfragen (0651/718-2361, -2364, -2365 oder beim Ordnungsamt (0651/718-3232). Nach der Behandlung ist eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen.

Der Antrag zum Handwerker-Parkausweis und ein Infoblatt „Befahren der Fußgängerzone“ stehen auf der städtischen Website www.trier.de zum Download bereit.

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