Schreckliches Unfall-Drama! Autofahrerin (80) verletzt junges Kind tödlich!

5
Symbolbild "Krankenwagen" - Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Eine 80 Jahre alte Autofahrerin hat einen dreijährigen Jungen bei einem Unfall am Freitag in Bendorf (Kreis Mayen-Koblenz) tödlich verletzt.

Das Kind sei im Krankenhaus noch am selben Tag gestorben, teilte die Polizei in Koblenz am Samstag mit. Der kleine Junge war mit seiner Mutter und seinem Fahrrad in einem verkehrsberuhigten Bereich über eine Straße gegangen, als eine 80-jährige Frau ihn mit ihrem Auto erfasste.

Das Kind wurde 18 Meter mitgeschleift. Der genaue Unfallhergang wird noch untersucht.

Vorheriger ArtikelLokalo Blitzerservice: Hier gibt es heute Kontrollen
Nächster ArtikelHeimsieg! – Eintracht schlägt Aufsteiger Engers mit 2:1

5 Kommentare

  1. Hammer hart alte Leute sollten eine fahrtauglichkeitsprüfung ablegen müssen!! Die armen Eltern und das arme Kind. Überall mischt der Staat sich ein nur da nicht -.- Schlimm sowas

  2. DILEK ÖZLEM, man muss nicht unbedingt 80 Jahre alt sein um Reaktion und Konzentration s Mangel zu haben !!
    Es passiert oft das Schlimmste im Verkehr durch jüngere Menschen die unter Drogen und Alkoholeinfluss fahren.
    Dieser Unfallhergang wird erstmal untersucht !
    MEIN BEILEID AN DIE ELTERN DES KINDES

    Guido E.

  3. Natürlich alkohl und drogen sollte auch strenger bestraft werden .unsere beamten kontrollieren nur wenn sie geld brauchen sonst nicht.Ach herr guido sorry andscheinend bist du auch fast 80 .keine aufregung! Es geht doch um die sicherheit von allen .fahrtauglichkeitsprüfung ist doch nichts schlimmes . Umso weniger unfälle !!!

  4. 18m mit geschleift sie hat das gar nicht bemerkt und vieleicht noch die bremse gesucht ? Sie behindern öfters den verkehr das ist halt so sie gehören halt hinterm steuer !!! Also hr guido E. Ja wenn ältere menschen einen fahrtauglichkeits prüfung machen würden , und betrunkene +drogen konsumenten besser kontrolliert werden .dann hätten wir nicht soviele fälle . Es geht doch um unsere sicherheit .

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.