Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) die Genehmigung für den Umbau der bestehenden Photovoltaikanlage innerhalb des Geländes der Deponie Sehlem erteilt.
Die bislang auf der Südböschung betriebene Anlage kann nun an ihrem alten Standort abgebaut und auf dem stillgelegten Deponieabschnitt 4 wieder errichtet werden. „Die Genehmigung dient dem Interesse einer geordneten Abfallentsorgung im Verbandsgebiet und stellt sicher, dass die Deponierung weiterhin entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf hohem technischen Niveau und nach dem neuesten Stand der Technik erfolgen kann“, kommentiert SGD Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann die Entscheidung.
Die Photovoltaikanlage wurde im Jahr 2010 auf der Südböschung des Deponiekörpers in den Deponieabschnitten 3 und 5a errichtet und betrieben. Die Anlage zur Gewinnung von elektrischer Energie aus Sonnenenergie wurde in dem Abdeckboden des Deponiekörpers gegründet. Ein System zur Abdichtung der Oberfläche ist in diesem Bereich nicht vorhanden, da die Abschnitte noch nicht endverfüllt sind. Mit der Umstellung der Photovoltaikanlage werden Deponieabschnitte 3 und 5a wieder frei gegeben, um die Verfüllung durchzuführen. Diese soll mit der Errichtung des zukünftigen Deponieabschnitts 6 bis zum genehmigten Endverfüllniveau mit Deponat erfolgen, um das planfestgestellte Endvolumen zu erreichen.
Der Deponieabschnitt 4 wurde bereits im Jahr 2016 mit einem Oberflächenabdichtungssystem und den zugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen soweit vorbereitet, dass hierauf eine Photovoltaikanlage aufgestellt und betrieben werden kann.