Verfahren wegen Kirchenasyls gegen Pfarrer eingestellt

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Foto: dpa-Archiv

KAISERSLAUTERN. Das Verfahren gegen einen Pfarrer aus dem pfälzischen Hochspeyer, dessen Gemeinde einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist gegen Geldauflage vorläufig eingestellt worden.

Das sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Kaiserslautern der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Der Geistliche habe der Einstellung gegen die Zahlung von 1200 Euro an eine Kinderunfallkommission zugestimmt. Ursprünglich war in der Sache für den 25. April ein Prozess vor dem Amtsgericht anberaumt. Er entfällt nun. Nach Angaben von Landesdiakoniepfarrer Albrecht Bähr wäre es das erste Verfahren aus diesen Gründen gegen einen Geistlichen in Rheinland-Pfalz gewesen.

Die Leitung der protestantischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hochspeyer/Fischbach/Waldleinigen hatte Ende 2017 beschlossen, dem Flüchtling aus der Zentralafrikanischen Republik Kirchenasyl zu gewähren. Der 25-Jährigen hätte gemäß Dublin Abkommen nach Italien zurückgemusst. Laut Bähr ist er inzwischen im Asylverfahren.

Auslöser für das Verfahren gegen den Geistlichen war laut Amtsgericht eine Anzeige des Ausländeramts der Stadt Kaiserslautern. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ein Strafbefehl von 2o Tagessätzen à 60 Euro erlassen. Als der Pfarrer das ablehnte, wurde ein Prozess angesetzt. Weshalb es nun zur Einstellung kam, konnte der Gerichtssprecher nicht sagen. Im März hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, sie habe die Möglichkeit einer Einstellung geprüft. Von der Kirche seien aber bislang keine konkreten Gründe für das Kirchenasyl mitgeteilt worden.

(dpa/lrs. – News)

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