Alkoholsüchtiger Polizist aus Dienst entfernt

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KOBLENZ/TRIER. Nach mehreren Verkehrstraftaten verliert ein alkoholsüchtiger Polizist seinen Beamtenstatus und wird aus dem Dienst entfernt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 3 A 11721/17.OVG) entschieden.

Es bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist demnach nicht möglich.

Der Polizist war laut OVG zuletzt im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eingesetzt. Im November 2014 sei er in einen Unfall verwickelt gewesen und habe eine Jacke mit der Aufschrift „Polizei“ angezogen, um die damit verbundene „besondere Autorität“ für seine privaten Zwecke in Anspruch zu nehmen. Es folgten zwei weitere Vergehen: Im Oktober 2015 habe er betrunken einen Unfall verursacht und sei geflüchtet. Dafür wurde er den Angaben zufolge zu einer Geldstrafe verurteilt und verlor den Führerschein. Dennoch habe er sich nach einem Dienst im Juni 2016 alkoholisiert ans Steuer gesetzt.

Das OVG befand, der Polizist habe durch sein Verhalten das Vertrauen seines Dienstherren und der Allgemeinheit endgültig verloren. Bliebe er im Dienst, müsse jederzeit mit ähnlichem Fehlverhalten gerechnet werden. Der Mann leide seit 2003 an einer Alkoholsuchterkrankung. Die habe er nach einer Behandlung zwischenzeitlich unter Kontrolle gehabt, sei dann aber rückfällig geworden. Das sei Ausdruck einer Haltlosigkeit und Willens- und Charakterschwäche, die mit der „Pflichtenstellung eines Polizeibeamten“ unvereinbar sei.

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