Reben wegen Hochmoselbrücke erfroren? Gericht verhandelt

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TRIER. Um mögliche Folgen des Baus der Hochmoselbrücke für einen Winzer geht es in einem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Der Winzer ist der Auffassung, dass einige seiner Reben aufgrund des Baus der mächtigen Brücke zwischen Eifel und Hunsrück erfroren sind und verlangt von der Bundesrepublik Deutschland als Bauherrin rund 5500 Euro Schadenersatz.

Bei einem Verhandlungstermin am Mittwoch stellte er seine Position dar, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Er sieht die klimatischen Verhältnisse an dem Hang verändert. Die Gegenseite sei durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vertreten gewesen. Geladen war auch ein Sachverständiger. Dieser halte die Wahrscheinlichkeit, dass die Frostschäden von den Baumaßnahmen verursacht worden seien, für eher gering, sagte die Gerichtssprecherin. Zu 100 Prozent sei das ihm zufolge aber nicht klärbar, da viele verschiedene Faktoren Einfluss auf die Entwicklung der Reben hätten – etwa die Bodendichte.

Der Vorsitzende Richter ließ der Sprecherin zufolge am Mittwoch noch keine Tendenz erkennen. Eine Entscheidung soll in den kommenden zwei Wochen fallen. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Die Hochmoselbrücke im Kreis Bernkastel-Wittlich wird seit 2011 gebaut und ist eines der größten Brückenbauprojekte Deutschlands. Sie ist Teil einer 25 Kilometer langen Strecke, die das Autobahnkreuz Wittlich in der Eifel mit dem Hunsrück verbinden soll.

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