Nur vier kleine Grundschulen müssen schließen

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Foto: Peter Steffen / dpa-Archiv

TRIER. Die rheinland-pfälzische Schulaufsicht hat ihre Streichliste von kleinen Grundschulen halbiert. Nach ausführlichen Gesprächen habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beschlossen, an vier zunächst zur Schließung vorgesehenen Standorten festzuhalten und nur noch für vier Grundschulen das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten, teilte die Behörde am Mittwoch in Trier mit. Bereits zum Ende des vergangenen Schuljahrs war außerdem der Unterricht an der Grundschule in Klotten (Kreis Cochem-Zell) eingestellt worden.

«Nur da, wo sich keine nachvollziehbaren, schulischen Ausnahmegründe für den Erhalt des Standortes finden ließen, leiten wir ein Verfahren zur Aufhebung des Schulstandortes ein», erklärte ADD-Präsident Thomas Linnertz. Betroffen sind die Grundschulen in Reifferscheid (Kreis Ahrweiler), Lieg (Kreis Cochem-Zell), Frankenstein (Kreis Kaiserslautern) und Herkersdorf (Kreis Altenkirchen). Diese vier sollen zum nächsten Schuljahr geschlossen werden.

Weiter unterrichtet werden kann hingegen in Oberkail (Eifelkreis Bitburg-Prüm), Schöndorf (Kreis Trier-Saarburg), Pünderich (Kreis Cochem-Ziel) sowie in Bingen-Gaulsheim, wo Eltern gegen die drohende Schließung protestiert hatten. Die ADD begründete ihre Entscheidung damit, dass es in der benachbarten Grundschule Bingen-Kempten keine ausreichenden Aufnahmekapazitäten für die Gaulsheimer Schüler gebe und der Schulweg zur zweitnächsten Schule Burg Klopp zu weit wäre.

Das Schulgesetz bestimmt, dass es in einer Grundschule für jede der vier Klassenstufen mindestens eine Klasse geben muss. Es lässt aber Ausnahmen zu. Diese hat das Bildungsministerium im Januar 2017 in Form von Leitlinien präzisiert.

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